Beachten Sie unsere Tipps für Lohnverhandlungen hier!
 
Gesamtarbeitsvertrag GAV  
GAV 2000
Der GAV 2000 für die Deutschschweiz und das Tessin wurde vom Verband Schweizer Presse per Ende Juli 2004 gekündigt.  Er gilt jedoch noch weiter für jene Arbeitsverhältnisse, deren (mündliche oder schriftliche) vertragliche Basis seither nicht geändert wurde. Dasselbe gilt für das Lohnregulativ.

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Die Lohnempfehlung von impressum
impressum passt die Lohnempfehlung alle zwei Jahre der Teuerung an (gemäss dem Rhythmus des GAV 2000). Diese können Sie hier finden.

Regulativ 2004

Das Regultaiv 2004 ist die letzte mit den Verlegern vereinbarte Lohnregelung. Es gilt als Mindestlohn verbindlich für jene weiter, auf die der GAV 2000 noch anwendbar ist (siehe hier). Für die aktuellen Löhne ist jedoch als Massstab in Lohnverhandlungen die Lohnempfehlung von impressum massgebend. Das Regulativ 2004 ist Bestandteil des GAV 2000.
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In der Westschweiz geht's!  
Der Presse GAV in der Westschweiz lebt aber und wird laufend modernisiert. Er sollte Verlegern und Kolleginnen und Kollegen der Deutschschweiz und des Tessins als Vorbild dienen. Diese CCT auf Deutsch übersetzt sowie ein Merkblatt mit einer Gegenüberstellung dessen, was die Kolleginnen in der Westschweiz haben und den übrigen Medienschaffenden entgeht, finden Sie mit Klick hier!
 
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Agenda
Fussballturnier impressum 2012

Samstag 9. Juni 2012, ab ca. 9 Uhr im Fussballstadion Marly (FR)



impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
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