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GAV 2000
Der GAV 2000 für die Deutschschweiz und das Tessin wurde vom Verband Schweizer Presse per Ende Juli 2004 gekündigt. Er gilt jedoch noch weiter für jene Arbeitsverhältnisse, deren (mündliche oder schriftliche) vertragliche Basis seither nicht geändert wurde. Dasselbe gilt für das Lohnregulativ.
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Der GAV 2000 für die Deutschschweiz und das Tessin wurde vom Verband Schweizer Presse per Ende Juli 2004 gekündigt. Er gilt jedoch noch weiter für jene Arbeitsverhältnisse, deren (mündliche oder schriftliche) vertragliche Basis seither nicht geändert wurde. Dasselbe gilt für das Lohnregulativ.
Die Lohnempfehlung von impressum
impressum passt die Lohnempfehlung alle zwei Jahre der Teuerung an (gemäss dem Rhythmus des GAV 2000). Diese können Sie hier finden.
Regulativ 2004
Das Regultaiv 2004 ist die letzte mit den Verlegern vereinbarte Lohnregelung. Es gilt als Mindestlohn verbindlich für jene weiter, auf die der GAV 2000 noch anwendbar ist (siehe hier). Für die aktuellen Löhne ist jedoch als Massstab in Lohnverhandlungen die Lohnempfehlung von impressum massgebend. Das Regulativ 2004 ist Bestandteil des GAV 2000.
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impressum passt die Lohnempfehlung alle zwei Jahre der Teuerung an (gemäss dem Rhythmus des GAV 2000). Diese können Sie hier finden.
Regulativ 2004
Das Regultaiv 2004 ist die letzte mit den Verlegern vereinbarte Lohnregelung. Es gilt als Mindestlohn verbindlich für jene weiter, auf die der GAV 2000 noch anwendbar ist (siehe hier). Für die aktuellen Löhne ist jedoch als Massstab in Lohnverhandlungen die Lohnempfehlung von impressum massgebend. Das Regulativ 2004 ist Bestandteil des GAV 2000.




