Literatur, Alltag  
11 Regeln für den Umgang zwischen Redaktionen und Freien. Kostenlos.

Handbuch für Freie
. Arbeitsgemeinschaft der Freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von impressum in der  deutschsprachigen Schweiz, 2006, 25 Franken (35 für Nichtmitglieder)

Urheberrecht: Texte und Fotografien von Freien in gedruckten Medien. Kostenlos.

Lohn- und Honorarverhandlungen: Vorbereitung und Argumente.
 
 
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen – was sind Ihre Rechte?  
Artikel aus i-Info. Grundsätzlich gilt im schweizerischen Arbeitsrecht das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Je nach Fallkonstellation können die Arbeitnehmenden bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen kraft Gesetzes oder in Anwendung eines GAV oder dessen individueller Weitergeltung Abgangsentschädigungen oder freiwillige Sozialleistungen inkl. Sozialplanpflicht geltend machen. Ausnahmsweise sind Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aber auch nichtig, missbräuchlich oder temporär unwirksam.
 
Stellenabbaumassnahmen in der Deutschschweiz - rechtlicher Status der Freien  
Artikel aus i-Info: Von den aktuellen Stellenabbaumassnahmen sind auch zahlreiche freie Redaktionsmitarbeitende betroffen. Nur wer sich als Freier über die rechtliche Qualifikation seines Anstellungsverhältnisses im Klaren ist, kann seine allfälligen Rechte auch wirksam geltend machen.
 
toplinktoplink
 
Agenda
06. November 2010
FBZ Preis für freien Journalismus
Preisverleihung, Matinée Filmpodium Zürich. Infos hier.
26. November 2010
Forum Staat und Medien
In Freiburg mit BR M. Leuenberger, D. Pillard von Ringier Romandie, NR A. Gross, P. Rothenbühler, P. Studer und vielen mehr. Weitere Infos Folgen.


impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
 © 2006 by impressum