11 Regeln für den Umgang zwischen Redaktionen und Freien. Kostenlos.
Handbuch für Freie . Arbeitsgemeinschaft der Freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von impressum in der deutschsprachigen Schweiz, 2006, 25 Franken (35 für Nichtmitglieder)
Urheberrecht: Texte und Fotografien von Freien in gedruckten Medien. Kostenlos.
Lohn- und Honorarverhandlungen: Vorbereitung und Argumente.
Handbuch für Freie . Arbeitsgemeinschaft der Freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von impressum in der deutschsprachigen Schweiz, 2006, 25 Franken (35 für Nichtmitglieder)
Urheberrecht: Texte und Fotografien von Freien in gedruckten Medien. Kostenlos.
Lohn- und Honorarverhandlungen: Vorbereitung und Argumente.
Artikel aus i-Info. Grundsätzlich gilt im schweizerischen Arbeitsrecht das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Je nach Fallkonstellation können die Arbeitnehmenden bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen kraft Gesetzes oder in Anwendung eines GAV oder dessen individueller Weitergeltung Abgangsentschädigungen oder freiwillige Sozialleistungen inkl. Sozialplanpflicht geltend machen. Ausnahmsweise sind Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aber auch nichtig, missbräuchlich oder temporär unwirksam.
Artikel aus i-Info: Von den aktuellen Stellenabbaumassnahmen sind auch zahlreiche freie Redaktionsmitarbeitende betroffen. Nur wer sich als Freier über die rechtliche Qualifikation seines Anstellungsverhältnisses im Klaren ist, kann seine allfälligen Rechte auch wirksam geltend machen.




