Der Lohn nach dem GAV 2000  
Das Regulativ über die Mindestlöhne und Mindesthonorare gilt trotz Kündigung des GAV dort weiter, wo das (mündliche) Vertragsverhältnis bereits vor dem 1. August 2004 bestanden hat und keine Änderungskündigung vorliegt. In allen anderen Fällen kann das Regulativ als Verhandlungsgrundlage trotzdem beigezogen werden à Branchenüblichkeit.

Einen Zwang zur Einhaltung des Regulatives gibt es aber nicht mehr, und das letzte Regulativ 2004 ist seither nicht mehr verbindlich an die Teuerung angepasst worden. Die Werte mit Teuerungsausgleich ergeben sich aus der Lohnempfehlung von impressum. Ohne GAV ist der Lohn letztlich aber Verhandlungssache.

Folgende Seiten vermitteln Ihnen für Ihre Lohnverhandlung einige Tipps und Strateigien.

Weiter zu Vorbereitung
 
toplinktoplink
 
Agenda
Fussballturnier impressum 2012

Samstag 9. Juni 2012, ab ca. 9 Uhr im Fussballstadion Marly (FR)



impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
 © 2006 by impressum