Der Lohn nach dem GAV 2000  
Das Regulativ über die Mindestlöhne und Mindesthonorare gilt trotz Kündigung des GAV dort weiter, wo das (mündliche) Vertragsverhältnis bereits vor dem 1. August 2004 bestanden hat und keine Änderungskündigung vorliegt. In allen anderen Fällen kann das Regulativ als Verhandlungsgrundlage trotzdem beigezogen werden à Branchenüblichkeit.

Einen Zwang zur Einhaltung des Regulatives gibt es aber nicht mehr, und das letzte Regulativ 2004 ist seither nicht mehr verbindlich an die Teuerung angepasst worden. Die Werte mit Teuerungsausgleich ergeben sich aus der Lohnempfehlung von impressum. Ohne GAV ist der Lohn letztlich aber Verhandlungssache.

Folgende Seiten vermitteln Ihnen für Ihre Lohnverhandlung einige Tipps und Strateigien.

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Agenda
06. November 2010
FBZ Preis für freien Journalismus
Preisverleihung, Matinée Filmpodium Zürich. Infos hier.
26. November 2010
Forum Staat und Medien
In Freiburg mit BR M. Leuenberger, D. Pillard von Ringier Romandie, NR A. Gross, P. Rothenbühler, P. Studer und vielen mehr. Weitere Infos Folgen.
25. März 2011
DV
Delegiertenversammlung impressum in Zürich


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