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Ob freischaffend oder angestellt, ob Zeitungsleser oder Chefredaktorin einer Tageszeitung; impressum engagiert sich für die Medienschaffenden und bietet mehrere Kategorien von Mitgliedschaften. Kategorienwechsel und Sektionswechsel können beim Zentralsekretariat beantragt werden, s. Formulare. Die detaillierten Aufnahmebedingungen sind in den Statuten enthalten. Im Reglement für den Eintrag ins Berufsregister (aktiv BR) sind die Aufnahmekriterien aufgeführt. Hier finden Sie ein Merkblatt dazu.
Aktivmitglied (aktiv BR). Voraussetzung: Seit mindestens zwei Jahren 50% der Berufstätigkeit aus journalistischer Arbeit. Aktivmitglieder müssen sich dazu verpflichten, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu beachten.
Aktiv BR - Mitglieder besitzen den einzigen Schweizer Presseausweis, der auf dem Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden beruht und exklusiv Berufjournalistinnen und Berufsjournalisten auszeichnet. Sie können ebenfalls einen internationalen Presseausweis beantragen.
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Aktivmitglied (ohne BR). Voraussetzung: Seit mindestens zwei Jahren 50% der Berufstätigkeit aus journalistischer Arbeit. Allerdings ist es für diese Kategorie nicht erforderlich, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu unterzeichnen. Aktivmitglieder ohne BR erhalten einen Mitgliederausweis.
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Kandidatin. Medienschaffende, die neu in den Beruf eintreten oder als Stagiaires noch in Ausbildung sind, können nach drei Monaten Berufstätigkeit als Kandidatinnen beitreten. Sie haben jedoch weder Stimm- noch Wahlrecht. Kandidatinnen müssen sich dazu verpflichten, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu beachten. Der Status der Kandidatin dauert drei Monate bis drei Jahre. Sie erhalten einen Mitgliederausweis.
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Veteranin oder AHV-Mitglied. Für Aktivmitglieder mit oder ohne BR, die frühzeitig pensioniert worden sind oder das AHV-Alter erreicht haben. Der Mitgliedsbeitrag kann, je nach Sektion, die Hälfte der entsprechenden ordentlichen Kategorie betragen. Veteraninnen behalten den Presse- bzw. Mitgliederausweis. Erreichen Sie das Pensionsalter, werden Sie automatisch in diese Kategorie umgeteilt. Frühzeitig pensionierte melden uns das bitte.
Passivmitglied. Als Passivmitglied kann jedermann aufgenommen werden. Sie erhalten einen Mitgliederausweis.
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Ehrenmitglied. Der Kongress ernennt die Ehrenmitglieder. Sie haben dieselben Rechte wie Aktivmitglieder, bezahlen aber keinen Beitrag. Die Ehrenmitgliedschaft kann nicht beantragt werden.
Ob freischaffend oder angestellt, ob Zeitungsleser oder Chefredaktorin einer Tageszeitung; impressum engagiert sich für die Medienschaffenden und bietet mehrere Kategorien von Mitgliedschaften. Kategorienwechsel und Sektionswechsel können beim Zentralsekretariat beantragt werden, s. Formulare. Die detaillierten Aufnahmebedingungen sind in den Statuten enthalten. Im Reglement für den Eintrag ins Berufsregister (aktiv BR) sind die Aufnahmekriterien aufgeführt. Hier finden Sie ein Merkblatt dazu.
Aktivmitglied (aktiv BR). Voraussetzung: Seit mindestens zwei Jahren 50% der Berufstätigkeit aus journalistischer Arbeit. Aktivmitglieder müssen sich dazu verpflichten, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu beachten.
Aktiv BR - Mitglieder besitzen den einzigen Schweizer Presseausweis, der auf dem Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden beruht und exklusiv Berufjournalistinnen und Berufsjournalisten auszeichnet. Sie können ebenfalls einen internationalen Presseausweis beantragen.
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Aktivmitglied (ohne BR). Voraussetzung: Seit mindestens zwei Jahren 50% der Berufstätigkeit aus journalistischer Arbeit. Allerdings ist es für diese Kategorie nicht erforderlich, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu unterzeichnen. Aktivmitglieder ohne BR erhalten einen Mitgliederausweis.
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Kandidatin. Medienschaffende, die neu in den Beruf eintreten oder als Stagiaires noch in Ausbildung sind, können nach drei Monaten Berufstätigkeit als Kandidatinnen beitreten. Sie haben jedoch weder Stimm- noch Wahlrecht. Kandidatinnen müssen sich dazu verpflichten, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu beachten. Der Status der Kandidatin dauert drei Monate bis drei Jahre. Sie erhalten einen Mitgliederausweis.
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Veteranin oder AHV-Mitglied. Für Aktivmitglieder mit oder ohne BR, die frühzeitig pensioniert worden sind oder das AHV-Alter erreicht haben. Der Mitgliedsbeitrag kann, je nach Sektion, die Hälfte der entsprechenden ordentlichen Kategorie betragen. Veteraninnen behalten den Presse- bzw. Mitgliederausweis. Erreichen Sie das Pensionsalter, werden Sie automatisch in diese Kategorie umgeteilt. Frühzeitig pensionierte melden uns das bitte.
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Ehrenmitglied. Der Kongress ernennt die Ehrenmitglieder. Sie haben dieselben Rechte wie Aktivmitglieder, bezahlen aber keinen Beitrag. Die Ehrenmitgliedschaft kann nicht beantragt werden.




