Presserat kann "Pflichten der Journalistinnen und Journalisten" vollständig umsetzen, hingegen "Rechte" nur beschränkt
Der Presserat will den Rechtekatalog der "Erklärung" nur teilweise anwenden, so das Fazit der Stellungnahme des Presserats Nr. 51/2011. Damit antwortete er auf die grundsätzliche Anfrage von impressum, wie der Presserat die "Rechte der Journalistinnen und Journlisten" umzusetzen gedenke.
Der Presserat will die Einhaltung des Rechts auf angemessene Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf Aus- und Weiterbildung und das Recht auf kollektive Regelung der individuellen Arbeitsverhältnisse (Bst. e, f und g des Rechtekatalogs) nur dann prüfen, wenn in der Beschwerde anhand eines konkreten Artikels nachgewiesen wird, dass unangemessene Arbeitsbedingungen unmittelbar zu berufsethischen Fehlleistungen, also zur Verletzung der Pflichten geführt haben. Im Übrigen tritt der Presserat auf Beschwerden wegen der Verletzung von Rechten nur ein, wenn es um die Verteidigung der Pressefreiheit und der inneren Medienfreiheit geht. So hat er etwa bei der RTSI kritisiert, dass ein wichtiger unternehmerischer Entscheid ohne vorherige Anhörung der Redaktion getroffen wurde (31/2008). Ebenso hat das Recht auf Transparenz über die Besitzverhältnisse konkretisiert und gefordert, dass sich die BaZ-Finanzier outen (34/2011). Geht es hingegen um die Einhaltung der Pflichten, überprüft er Medieninhalte vorbehaltlos, so die Pflicht zur lauteren Informationsbeschaffung (22/2002: Beschaffung von Bild durch "Blick" war unlauter, weil in urheberrechtswidriger Weise von "Online Reports" geklaut).
impressum hat beim Presserat zwei Beschwerden eingereicht, über die der Presserat noch nicht entschieden hat, und die unter anderem die Rechte betreffen. Neben der Verletzung des Rechts auf angemessene Entschädigung rügt impressum auch die Verletzung des Rechts auf rechtzeitige und vorgängige Anhörung vor wichtigen unternehmerischen Entscheidungen, welche die Redaktion betreffen - so vor der Einführung neuer und unfairer Urheberrechtsverträge. Daneben ist auch die Verletzung der Pflicht zur lauteren Informationsbeschaffung Gegenstand, weil Artikel von Freien systematisch ohne Erlaubnis oder sonstige Berechtigung reproduziert werden.
impressum erwartet daher vom Presserat, dass er auf die hängigen Beschwerden eintritt und überprüft, ob die Pflichten und Rechte verletzt wurden. Dass die Änderung von Urheberrechtsregelungen zu wichtigen Entscheiden gehört, welche die Redaktion betreffen, bestätigt auch die International Federation of Journalists IFJ. Sie weist seit Jahren darauf hin, dass Journalistinnen und Journalisten auf den Respekt ihrer Urhebernutzungsrechte und ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte durch die Verleger angewiesen sind, um ihre Funktion in der demokratischen Gesellschaften wahrzunehmen. (siehe insb. "Author's Rights - copyright in a democratic society").
Darüber hinaus wird sich impressum durch seine Vertreter im Stiftungsrat des Presserats weiterhin dafür einsetzen, dass von der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" nicht nur den "Pflichten", sondern auch den "Rechten" angemessen Gehör verschafft wird. Wenn sich der Presserat in seiner heutigen Funktionsweise nicht dafür eignet, muss ein anderer geeigneter Weg gefunden werden. impressum betrachtet dies als Pflicht der Stiftung. Die "Rechte" sind die unabdingbaren Voraussetzungen, damit die "Pflichten" erfüllt werden können.
Beatrice Gurzeler
Urs Thalmann
Der Presserat will die Einhaltung des Rechts auf angemessene Arbeitsbedingungen sowie das Recht auf Aus- und Weiterbildung und das Recht auf kollektive Regelung der individuellen Arbeitsverhältnisse (Bst. e, f und g des Rechtekatalogs) nur dann prüfen, wenn in der Beschwerde anhand eines konkreten Artikels nachgewiesen wird, dass unangemessene Arbeitsbedingungen unmittelbar zu berufsethischen Fehlleistungen, also zur Verletzung der Pflichten geführt haben. Im Übrigen tritt der Presserat auf Beschwerden wegen der Verletzung von Rechten nur ein, wenn es um die Verteidigung der Pressefreiheit und der inneren Medienfreiheit geht. So hat er etwa bei der RTSI kritisiert, dass ein wichtiger unternehmerischer Entscheid ohne vorherige Anhörung der Redaktion getroffen wurde (31/2008). Ebenso hat das Recht auf Transparenz über die Besitzverhältnisse konkretisiert und gefordert, dass sich die BaZ-Finanzier outen (34/2011). Geht es hingegen um die Einhaltung der Pflichten, überprüft er Medieninhalte vorbehaltlos, so die Pflicht zur lauteren Informationsbeschaffung (22/2002: Beschaffung von Bild durch "Blick" war unlauter, weil in urheberrechtswidriger Weise von "Online Reports" geklaut).
impressum hat beim Presserat zwei Beschwerden eingereicht, über die der Presserat noch nicht entschieden hat, und die unter anderem die Rechte betreffen. Neben der Verletzung des Rechts auf angemessene Entschädigung rügt impressum auch die Verletzung des Rechts auf rechtzeitige und vorgängige Anhörung vor wichtigen unternehmerischen Entscheidungen, welche die Redaktion betreffen - so vor der Einführung neuer und unfairer Urheberrechtsverträge. Daneben ist auch die Verletzung der Pflicht zur lauteren Informationsbeschaffung Gegenstand, weil Artikel von Freien systematisch ohne Erlaubnis oder sonstige Berechtigung reproduziert werden.
impressum erwartet daher vom Presserat, dass er auf die hängigen Beschwerden eintritt und überprüft, ob die Pflichten und Rechte verletzt wurden. Dass die Änderung von Urheberrechtsregelungen zu wichtigen Entscheiden gehört, welche die Redaktion betreffen, bestätigt auch die International Federation of Journalists IFJ. Sie weist seit Jahren darauf hin, dass Journalistinnen und Journalisten auf den Respekt ihrer Urhebernutzungsrechte und ihrer Urheberpersönlichkeitsrechte durch die Verleger angewiesen sind, um ihre Funktion in der demokratischen Gesellschaften wahrzunehmen. (siehe insb. "Author's Rights - copyright in a democratic society").
Darüber hinaus wird sich impressum durch seine Vertreter im Stiftungsrat des Presserats weiterhin dafür einsetzen, dass von der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" nicht nur den "Pflichten", sondern auch den "Rechten" angemessen Gehör verschafft wird. Wenn sich der Presserat in seiner heutigen Funktionsweise nicht dafür eignet, muss ein anderer geeigneter Weg gefunden werden. impressum betrachtet dies als Pflicht der Stiftung. Die "Rechte" sind die unabdingbaren Voraussetzungen, damit die "Pflichten" erfüllt werden können.
Beatrice Gurzeler
Urs Thalmann




