Zusammenlegung "20 minutes" und "Le Matin bleu"
impressum fordert die Einhaltung von Gesetz und unterschriebener Verpflichtungen
impressum fordert die Einhaltung von Gesetz und unterschriebener Verpflichtungen
Medienmitteilung impressum - die Schweizer JournalistInnen
18. September 2009
Zusammenlegung "20 minutes" und "Le Matin bleu"
impressum fordert die Einhaltung von Gesetz und unterschriebener Verpflichtungen
Zehn Mitarbeitende von "20 minutes" und "Le Matin bleu" sollen ihre Arbeit verlieren. Das haben tamedia und Edipresse heute Vormittag bekannt gegeben. Die Belegschaft ist vor dem Entscheid nicht konsultiert worden, wie Gesetz und CCT (GAV der Westscheizer Presse) es vorschreiben.
Zwar liegt die Anzahl der Kündigungen unter den schlimmsten Erwartungen im Vorfeld. Das legitimiert jedoch nicht dazu, dass sich die Unternehmen über eingegangene Verpflichtungen und das Gesetz hinwegsetzen.
impressum fordert nach wie vor, dass von Entlassungen vollumfänglich abgesehen werde (siehe Medienmitteilung impressum vom 17.9.2009). Um Lösungen zu finden, sollen die gültigen Regeln eingehalten werden. Sowohl das anwendbare Recht im Falle von Betriebszusammenlegungen als auch der für tamedia und Edipresse verbindliche Gesamtarbeitsvertrag (CCT Presse Romande) schreiben vor, dass vor dem Entscheid über Entlassungen die Mitarbeitenden ernsthaft und mit genügend Zeit konsultiert werden müssen.
Indem der Entscheid über die Entlassungen vor einer Konsultation gefällt und kommuniziert worden ist, befinden sich tamedia und Edipresse im Konflikt mit dem anwendbaren Recht und der CCT. Dr. Pietro Supino, Verwaltungsratspräsident von tamedia, hat am Freitag gegenüber Vertretern von impressum zugesichert, dass sich sein Unternehmen an die gültigen Regeln halte, und er hat genehmigt, dass diese Zusicherung zitiert werde. impressum erwartet daher, dass der Entscheid rückgängig gemacht wird und die Belegschaft regelgemäss konsultiert wird.
18. September 2009
Zusammenlegung "20 minutes" und "Le Matin bleu"
impressum fordert die Einhaltung von Gesetz und unterschriebener Verpflichtungen
Zehn Mitarbeitende von "20 minutes" und "Le Matin bleu" sollen ihre Arbeit verlieren. Das haben tamedia und Edipresse heute Vormittag bekannt gegeben. Die Belegschaft ist vor dem Entscheid nicht konsultiert worden, wie Gesetz und CCT (GAV der Westscheizer Presse) es vorschreiben.
Zwar liegt die Anzahl der Kündigungen unter den schlimmsten Erwartungen im Vorfeld. Das legitimiert jedoch nicht dazu, dass sich die Unternehmen über eingegangene Verpflichtungen und das Gesetz hinwegsetzen.
impressum fordert nach wie vor, dass von Entlassungen vollumfänglich abgesehen werde (siehe Medienmitteilung impressum vom 17.9.2009). Um Lösungen zu finden, sollen die gültigen Regeln eingehalten werden. Sowohl das anwendbare Recht im Falle von Betriebszusammenlegungen als auch der für tamedia und Edipresse verbindliche Gesamtarbeitsvertrag (CCT Presse Romande) schreiben vor, dass vor dem Entscheid über Entlassungen die Mitarbeitenden ernsthaft und mit genügend Zeit konsultiert werden müssen.
Indem der Entscheid über die Entlassungen vor einer Konsultation gefällt und kommuniziert worden ist, befinden sich tamedia und Edipresse im Konflikt mit dem anwendbaren Recht und der CCT. Dr. Pietro Supino, Verwaltungsratspräsident von tamedia, hat am Freitag gegenüber Vertretern von impressum zugesichert, dass sich sein Unternehmen an die gültigen Regeln halte, und er hat genehmigt, dass diese Zusicherung zitiert werde. impressum erwartet daher, dass der Entscheid rückgängig gemacht wird und die Belegschaft regelgemäss konsultiert wird.




