Strafnorm gegen Journalisten: Wer hat Angst vor der Wahrheit?
impressum enttäuscht über Zaudern des Bundesrates  
Medienmitteilung von impressum, die Schweizer JournalistInnen
Freiburg, 7. Mai 2008

Strafnorm gegen Journalisten: Wer hat Angst vor der Wahrheit?

impressum enttäuscht über Zaudern des Bundesrates

impressum, der grösste Verband von Journalistinnen und Journalisten, ist enttäuscht über die heute bekannt gewordene Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Jo Lang zur Abschaffung der Strafnorm 293 StGB gegen Journalisten. Der Schweiz, die sich gerne als Vorbild in Sachen Demokratie sieht, steht diese Behinderung der Pressefreiheit schlecht zu Gesicht. Sie zeug von einer enttäuschenden Ängstlichkeit im Bundeshaus.

Art. 293 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs bedroht mit Haft oder Busse, wer aus amtlichen Dokumenten Informationen veröffentlicht, die von einer Behörde „im Rahmen ihrer Befugnisse als geheim erklärt worden sind“. Im Falle von Indiskretionen aus Ämtern, wie sie für die Aufdeckung unhaltbarer Zustände notwendig sind, heisst das, dass Medienschaffende bestraft werden, da sie durch die Publikation selbst bekannt werden, während ihre Informanten geheim bleiben können.

Journalistinnen und Journalisten sind durch diesen Artikel einem permanenten Risiko ausgesetzt, da sie ihre Arbeit als „Wachhunde der Demokratie“ gar nicht erfüllen könnten, wollten sie bei jedem „geheim“-gestempelten Dokument zuerst abklären, ob der Stempel tatsächlich „im Rahmen der Befugnisse“ aufgedrückt worden ist. Bis eine solche Abklärung vorüber ist, ist es auch mit der Aktualität vorbei.

Für den Schutz echter Staatsgeheimnisse oder militärischer Geheimnisse ist der Artikel 293 StGB auch gar nicht nötig, wie der Bundesrat noch 1996 selbst ausführte: „(...) bei eigentlichen Staatsgeheimnissen und militärischen Geheimnissen (...) sieht das geltende Recht, unabhängig von Artikel 293 StGB, ohnehin einen doppelten Schutz vor.“ (Botschaft über die Änderung des StGB und des MStG vom 17. Juni 1996 die Aufhebung von Artikel 293 StGB). impressum versteht darum nicht, dass der Bundesrat, anstatt sich für die Abschaffung auszusprechen, nur eine Revision der Strafnorm prüfen will.

Anstatt an einem demokratiebehindernden „alten Zopf“ (so alt Bundespräsident Arnold Koller) festzuhalten, wäre es angebracht, die grassierende Behinderung von Medienschaffenden durch Polizeikräfte in den Griff zu bekommen (siehe die Medienmitteilung von impressum vom 6. Mai 2008, http://www.impressum.ch/impressum/de/service/Presse.html )
 
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