Die zwischen impressum und Presse Suisse ausgehandelte Teilrevision des Westschweizer Presse-GAV - Convention Collective de Travail - wurde von den Verlegern angenommen: impressum freut sich.
 
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Medienmitteilungen
Freiburg, 15. April 2011


Die zwischen impressum und Presse Suisse ausgehandelte Teilrevision des Westschweizer Presse-GAV - Convention Collective de Travail - wurde von den Verlegern angenommen: impressum freut sich.

Bessere Arbeitsbedingungen, die Anpassung der Urheberrechte an die Multimedia-Nutzung, eine grundsätzliche Modernisierung der CCT. Die Westschweizer Verleger sagen ja zu einer intensiveren Sozialpartnerschaft. Bei im
pressum ist man zufrieden und hofft, dass dieser Schritt auch in der Deutschschweiz Schule macht, wo ein GAV für die Pressemedien gänzlich fehlt.

Nachdem die Delegiertenversammlung impressum das Verhandlungsresultat zwischen den Delegationen von impressum und Presse Suisse anlässlich ihres Treffens in Zürich vom 25. März 2011 angenommen hat, gab nun auch die Dachorganisation der Westschweizer Verleger an ihrer Generalversammlung ihre Zustimmung für die neue CCT.

Die teilrevidierte CCT sieht neue Normen im Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor, sie führt im Fall von Arbeitskonflikten und Belästigung die Interventionsmöglichkeit durch neutrale externe Personen ein, sie definiert Anti-Mobbing- und Anti-Diskriminierungsnormen. Mit diesem Dokument wird die CCT modernisiert, um Arbeitssituationen Rechnung zu tragen, die vor allem im Zuge der Krise für viele Journalisten immer schwieriger werden. Gleichzeitig dienen diese Bestimmungen den Unternehmen, um unproduktiven krankheitsbedingten Arbeitsausfällen vorzubeugen.

Eine weitere Neuerung der CCT ist die automatische Abtretung von Urheberrechten von Festangestellten und Freien im Multimedia-Bereich (Internet, Mobiltelefone, Tabletts). Dies bringt den Verlegern eine enorme Vereinfachung in der Verwaltung der Urheberrechte. Die Abtretung solcher Rechte wird für die Freien (Journalisten und Fotografen) mit einer Erhöhung der Mindesthonorare von 10% vergütet. Eine weitere Erhöhung ist für Verleger vorgesehen, die zusätzliche Rechte auf eine mehrfache Veröffentlichung im gleichen Titel oder in zugehörigen Kopfblättern beanspruchen wollen. In diesem Fall wird die Abtretung der Rechte mit einer Erhöhung von 15% des Honorars vergütet, nebst den Multimedia-Rechten. Dies gilt in erster Linie für Artikel und Fotos, die für einen bestimmten Titel auf Bestellung realisiert wurden.

impressum freut sich, dass die intensiven und respektvoll geführten Verhandlungen zu einem ausgewogenen Resultat geführt haben. Es begrüsst den verstärkten sozialpartnerischen Dialog in der Westschweiz mit den Verlegern, die auch auf Langfristigkeit setzen: die CCT kann von keinem Partner vor dem 31. Dezember 2012 für den 31. Dezember 2013 gekündigt werden. Auf diese Weise ist die CCT, in der Westschweiz, unbeschränkt gültig.

impressum hofft sehr, dass sich auch die deutschschweizer Verleger vom konstruktiven Beispiel inspirieren lassen. Der partnerschaftliche Dialog ermöglicht den Unternehmen eine wirtschaftlich positive Entwicklung auf gesunden Grundlagen. Die Sozialpartner können für die Herausforderungen der Branche gemeinsame nachhaltige und akzeptierte Lösungen finden, wie sie auch mit dieser Teilrevision bewiesen haben.


 
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