BaZ: 22 Redaktionsstellen gestrichen, Verhandlungen gefordert

Ausgehandelter Sozialplan liegt nicht vor  
15. Januar 2009

BaZ: 22 Redaktionsstellen gestrichen, Verhandlungen gefordert

Ausgehandelter Sozialplan liegt nicht vor

Der Sozialplan, den die BaZ für die betroffenen Redaktorinnen und Redaktoren vorsieht, ist nicht für diese ausgehandelt. impressum und comedia verlangen zusammen mit der Redaktion, dass ein angemessener Sozialplan ausgehandelt werde.
impressum ist enttäuscht über das überstürzte Vorgehen der bisher als soziale Arbeitgeberin bekannten „Basler Zeitung Medien“ (BZM).

Betroffene melden sich bitte bei impressum:
026 347 15 00


Heute hat die Basler Zeitung die Streichung von 22,5 Vollzeitstellen bekannt gegeben. Neben Frühpensionierungen und natürlichen Abgänge soll es zu acht Entlassungen kommen. Gemäss der „bazonline.ch“ liege ein Sozialplan vor, was aber so nicht stimmt. Der vorhandene Sozialplan ist für die Redaktion der BAZ nicht direkt anwendbar, weil er auf dem Viscom-GAV aufbaut.

Der bestehende Sozialplan wurde nicht für die Redaktion vereinbart und weder mit der Vertretung der Redaktionsmitarbeitenden (Redaktionskommission) noch den Journalistenorganisationen impressum und comedia ausgehandelt. Er ist nicht auf die spezifischen Verhältnisse der Journalisten zugeschnitten. Er wurde insbesondere für das Druckereigewerbe der BZM ausgehandelt.

Darüber hinaus sieht der Sozialplan massive Verschlechterungen gegenüber früheren Sozialplänen der BaZ vor. So gewährt der Sozialplan auch für ältere Mitarbeitende, welche das Frühpensionierungsalter 60 noch nicht erreicht haben, und etwa eine Anstellungsdauer von 8 Jahren aufweisen, als Abgangsentschädigung lediglich eine verlängerte Kündigungsfrist von einem Monat vor (zuzüglich Freistellungsmöglichkeit unter Anrechnung von Ersatzeinkommen). Bleibt der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin arbeitslos, so erhält er oder sie keine weiteren Entschädigungsleistungen aus dem Sozialplan; vorbehalten bleiben nicht näher definierte Hilfen für Mitarbeitende in wirtschaftlichen Notlagen.

impressum ersucht die Geschäftsleitung der BaZ dringend, auf die Anliegen der Redaktion einzugehen und gemeinsam mit der Redaktion und den Verbänden eine sozialverträgliche Lösung auszuhandeln.

impressum behält sich überdies die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die Massenentlassung vor und weist die Geschäftsleitung der BaZ noch einmal darauf hin, dass die Redaktion von BaZ und BaZ online als Betrieb im Sinne der Vorschriften über die Massenentlassungen (Art. 335d OR) zu qualifizieren ist.
 
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