impressum und SSM erfreut über Freispruch in der CIA-Fax-Affäre
Recht auf Information ist wichtiger als Geheimnisse des Strategischen Nachrichtendienstes. Erfolg der Berufsverbände der Medienschaffenden.
impressum - die Schweizer Journalistinnen und SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender), beides Berufsorganisationen von Journalistinnen und Journalisten, sind erfreut über das Urteil des Militärgerichtes 6 in St. Gallen gegen drei Journalisten des Sonntags Blicks. Das Urteil stellt einen Sieg für die Pressefreiheit in der Schweiz dar und gibt Hoffnung auf eine Wende in der bisher restriktiven Rechtsprechung der Militärgerichte. Das Urteil stärkt die Rolle der Medien gegenüber Geheimhaltungsinteressen des Staatsschutzes.
Die Anklage hat gegenüber den Medien trotzig erklärt, sie erwäge den Weiterzug ans Militärappellationsgericht. SSM und impressum verlangen, dass die Anklage darauf verzichtet. Andernfalls unterstützen die Verbände die Journalisten weiterhin, um nötigenfalls die Pressefreiheit bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen. Allerdings wäre es beschämend, wenn die Schweiz, die sich offiziell so gerne als Hüterin der Menschenrechte im Ausland gibt, für die Gewährleistung der Pressefreiheit ausländische Lektionen bräuchte.
Im Sinne der Pressefreiheit haben die Medien die Aufgabe, eine öffentliche kritische Debatte zu ermöglichen. Dies gilt zur Sicherung der Demokratie ganz besonders in Bereichen, wo die Informationen unter Verschluss gehalten werden. Ohne den Einblick in "geheime" Informationen ist eine solche Debatte unmöglich. Es sei daran erinnert, dass das Oberste Gericht der USA selbst bei der Veröffentlichung der geheimen Pentagon-Papiere durch die New York Times in der Zeit des Vietnamkrieges 1971 entschieden hat, das Recht auf öffentliche Information sei höher zu gewichten als die "nationalen Interessen". Das wird nun offenbar auch in der Schweiz anerkannt. Die Verbände SSM und impressum gratulieren dem Militärgericht zu diesem Urteil, sie werten das neueste Urteil auch als einen Erfolg ihrer zahlreichen Informations- und Sensibilisierungsaktionen zur Stärkung der Informationsfreiheit gegenüber dem zivilen und militärischen Strafrecht.
Auch wenn das aktuelle Urteil eine gewisse Trendwende beim Militärgericht signalisiert, halten SSM und impressum grundsätzlich an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, die Militärgerichtsbarkeit gegenüber Zivilisten und Medien ganz abzuschaffen.
Recht auf Information ist wichtiger als Geheimnisse des Strategischen Nachrichtendienstes. Erfolg der Berufsverbände der Medienschaffenden.
impressum - die Schweizer Journalistinnen und SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender), beides Berufsorganisationen von Journalistinnen und Journalisten, sind erfreut über das Urteil des Militärgerichtes 6 in St. Gallen gegen drei Journalisten des Sonntags Blicks. Das Urteil stellt einen Sieg für die Pressefreiheit in der Schweiz dar und gibt Hoffnung auf eine Wende in der bisher restriktiven Rechtsprechung der Militärgerichte. Das Urteil stärkt die Rolle der Medien gegenüber Geheimhaltungsinteressen des Staatsschutzes.
Die Anklage hat gegenüber den Medien trotzig erklärt, sie erwäge den Weiterzug ans Militärappellationsgericht. SSM und impressum verlangen, dass die Anklage darauf verzichtet. Andernfalls unterstützen die Verbände die Journalisten weiterhin, um nötigenfalls die Pressefreiheit bis vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen. Allerdings wäre es beschämend, wenn die Schweiz, die sich offiziell so gerne als Hüterin der Menschenrechte im Ausland gibt, für die Gewährleistung der Pressefreiheit ausländische Lektionen bräuchte.
Im Sinne der Pressefreiheit haben die Medien die Aufgabe, eine öffentliche kritische Debatte zu ermöglichen. Dies gilt zur Sicherung der Demokratie ganz besonders in Bereichen, wo die Informationen unter Verschluss gehalten werden. Ohne den Einblick in "geheime" Informationen ist eine solche Debatte unmöglich. Es sei daran erinnert, dass das Oberste Gericht der USA selbst bei der Veröffentlichung der geheimen Pentagon-Papiere durch die New York Times in der Zeit des Vietnamkrieges 1971 entschieden hat, das Recht auf öffentliche Information sei höher zu gewichten als die "nationalen Interessen". Das wird nun offenbar auch in der Schweiz anerkannt. Die Verbände SSM und impressum gratulieren dem Militärgericht zu diesem Urteil, sie werten das neueste Urteil auch als einen Erfolg ihrer zahlreichen Informations- und Sensibilisierungsaktionen zur Stärkung der Informationsfreiheit gegenüber dem zivilen und militärischen Strafrecht.
Auch wenn das aktuelle Urteil eine gewisse Trendwende beim Militärgericht signalisiert, halten SSM und impressum grundsätzlich an ihrer grundsätzlichen Forderung fest, die Militärgerichtsbarkeit gegenüber Zivilisten und Medien ganz abzuschaffen.




