impressum begrüsst Beibehaltung der Presseförderung im Entwurf zur Postverordnung  
impressum - die Schweizer JournalistInnen
Medienmitteilung
19. Januar 2011

Entwurf zur Postverordnung:
impressum begrüsst Förderung der Lokalpresse

Eine Reihe von regionalen Zeitungen bekommen die indirekte Presseförderung vorderhand nur provisorisch. Durch Interventionen von impressum und Partnern konnte nun erreicht werden, dass der Vernehmlassungsentwurf der neuen Postverordnung weit gefasst ist. In dieser Form würde die Förderung diesen Titeln weiterhin gewährt.

Anfangs 2011 hatte impressum, die grösste JournalistInnenorganisation der Schweiz, aufgrund von Interventionen gegenüber dem Bundesrat verhindern können, dass verschiedenen Zeitungen die indirekte Presseförderung gestrichen wurde. Die Post hatte die Streichung entschieden, und zwar wegen einer restriktiven Auslegung der neuen Förderungskriterien des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010, wonach die Förderung auf die Lokal- und Regionalpresse beschränkt ist.

Zusammen mit Partnern konnte impressum nun auch erreichen, dass die Formulierung im heute veröffentlichten Vernehmlassungsentwurf offen genug formuliert ist. Die indirekte Presseförderung besteht in einer Vergünstigung der Distribution. Ohne diese wären diverse kleinere lokale und regionale Titel in ihrer Existenz gefährdet.

Links:

"Rettung" von "Le Courrier" im Januar 2011:
http://www.impressum.ch/impressum/de/service/Presse/sauvezcourrier.html

Postgesetz:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/8997.pdf

Vernehmlassung:
http://www.uvek.admin.ch/dokumentation/00474/00492/index.html?lang=de&msg-id=43066
 
Agenda
09. Juni 2012
Coupe impressum
Fussballturnier, Marly. Jetzt anmelden!


impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
 © 2006 by impressum