impressum unterstützt die Forderung des Presserats nach Transparenz um die Besitzverhältnisse der "Basler Zeitung"
impressum - die Schweizer JournalistInnen
Medienmitteilung
6. September 2011
impressum begrüsst die Stellungnahme des Presserats zur Transparenz um die Besitzverhältnisse der "Basler Zeitung"
Der Presserat definiert die Pflicht der "Basler Zeitung Medien", die sich aus dem Recht der JournalistInnen auf Transparenz ergibt, und fordert das Unternehmen auf, offen zu legen, wer die "Basler Zeitung" wirtschaftlich beherrscht. impressum unterstützt diese Forderung und ist auch erfreut über die Anpassung der Praxis des Presserats, indem die Rechte der JournalistInnen bzw. die Pflichten der Unternehmen auch dann vom Presserat beurteilt werden, wenn sich die Beschwerde nicht auf eine Verletzung der "Erklärung der Pflichten" in einem konkreten Medieninhalt abstützt.
In seiner neuen Stellungnahme 34/2011 heisst der Presserat Beschwerden gut, die bemängeln, dass das Unternehmen der "Basler Zeitung" seine Besitzverhältnisse nicht transparent macht. Insbesondere betont der Presserat die Wichtigkeit der Medien für die demokratische Gesellschaft. Diese rechtfertigt die Forderung der Medien nach möglichst weitgehender Transparenz in anderen Bereichen. Umso mehr sind die Medien und ihre Unternehmen selbst gehalten, diese Forderung umzusetzen. Weiter schreibt der Presserat, es sei nicht einsichtig, wieso die Offenlegung der Besitzverhältnisse die Medien- oder die Wirtschaftsfreiheit einschränken sollte, wie es die "Basler Zeitung Medien" ins Feld geführt hatten.
Buchstabe d der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" lautet: Die JournalistInnen "haben Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers". Das Unternehmen der "Basler Zeitung" hat sich, zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Verlegerverbandes offiziell dazu verpflichtet, die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" einzuhalten, als die Verleger und die SRG am 27. Juni 2008 die Vereinbarung über ihre Aufnahme in die Trägerschaft des Presserats unterschrieben haben.
impressum begrüsst ausdrücklich, dass der Presserat nun wieder jene Verpflichtungen umsetzt, die sich für die Unternehmen aus den Rechten der Journalistinnen und Journalisten ergeben, und zwar ungeachtet davon, ob sich die Beschwerde auf eine konkrete journalistische Fehlleistung hinsichtlich der "Erklärung der Pflichten" abstützt. Damit hat der Presserat gegenüber der Stellungnahme Nr. 50/2010 seine Praxis richtigerweise angepasst.
Die Intransparenz um das Unternehmen der "Basler Zeitung" beginnt übrigens schon beim Namen: Wer im Handelsregister nach jenem Namen des Unternehmens sucht, der im Impressum von "www.baslerzeitungmedien.ch" angegeben ist, nämlich "Basler Zeitung Medien", wird nicht fündig. Offizielle heisst das Unternehmen "National Zeitung und Basler Nachrichten AG".
Urs Thalmann, Geschäftsführer impressum
Medienmitteilung
6. September 2011
impressum begrüsst die Stellungnahme des Presserats zur Transparenz um die Besitzverhältnisse der "Basler Zeitung"
Der Presserat definiert die Pflicht der "Basler Zeitung Medien", die sich aus dem Recht der JournalistInnen auf Transparenz ergibt, und fordert das Unternehmen auf, offen zu legen, wer die "Basler Zeitung" wirtschaftlich beherrscht. impressum unterstützt diese Forderung und ist auch erfreut über die Anpassung der Praxis des Presserats, indem die Rechte der JournalistInnen bzw. die Pflichten der Unternehmen auch dann vom Presserat beurteilt werden, wenn sich die Beschwerde nicht auf eine Verletzung der "Erklärung der Pflichten" in einem konkreten Medieninhalt abstützt.
In seiner neuen Stellungnahme 34/2011 heisst der Presserat Beschwerden gut, die bemängeln, dass das Unternehmen der "Basler Zeitung" seine Besitzverhältnisse nicht transparent macht. Insbesondere betont der Presserat die Wichtigkeit der Medien für die demokratische Gesellschaft. Diese rechtfertigt die Forderung der Medien nach möglichst weitgehender Transparenz in anderen Bereichen. Umso mehr sind die Medien und ihre Unternehmen selbst gehalten, diese Forderung umzusetzen. Weiter schreibt der Presserat, es sei nicht einsichtig, wieso die Offenlegung der Besitzverhältnisse die Medien- oder die Wirtschaftsfreiheit einschränken sollte, wie es die "Basler Zeitung Medien" ins Feld geführt hatten.
Buchstabe d der "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" lautet: Die JournalistInnen "haben Anspruch auf Transparenz über die Besitzverhältnisse ihres Arbeitgebers". Das Unternehmen der "Basler Zeitung" hat sich, zusammen mit den übrigen Mitgliedern des Verlegerverbandes offiziell dazu verpflichtet, die "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" einzuhalten, als die Verleger und die SRG am 27. Juni 2008 die Vereinbarung über ihre Aufnahme in die Trägerschaft des Presserats unterschrieben haben.
impressum begrüsst ausdrücklich, dass der Presserat nun wieder jene Verpflichtungen umsetzt, die sich für die Unternehmen aus den Rechten der Journalistinnen und Journalisten ergeben, und zwar ungeachtet davon, ob sich die Beschwerde auf eine konkrete journalistische Fehlleistung hinsichtlich der "Erklärung der Pflichten" abstützt. Damit hat der Presserat gegenüber der Stellungnahme Nr. 50/2010 seine Praxis richtigerweise angepasst.
Die Intransparenz um das Unternehmen der "Basler Zeitung" beginnt übrigens schon beim Namen: Wer im Handelsregister nach jenem Namen des Unternehmens sucht, der im Impressum von "www.baslerzeitungmedien.ch" angegeben ist, nämlich "Basler Zeitung Medien", wird nicht fündig. Offizielle heisst das Unternehmen "National Zeitung und Basler Nachrichten AG".
Urs Thalmann, Geschäftsführer impressum




