Sozialpartnerschaft bringt Lösungen: Löhne der Westschweizer Medienschaffenden erhöht, und zwar rücksichtsvoll
impressum - die Schweizer JournalistInnen
Medienmitteilung
17. Januar 2012
Sozialpartnerschaft bringt Lösungen: Löhne der Westschweizer Medienschaffenden erhöht, und zwar rücksichtsvoll.
Minimallohnregulativ des Westschweizer Presse-GAV (CCT): Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen impressum und Médias Suisses (Arbeitgeberverband) haben sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung der Löhne um 2,5% geeinigt. Mit einer Ausnahmeklausel wird auf die Situation von Medienunternehmen in wirtschaftlich schwieriger Situation Rücksicht genommen.
Ende 2010 hatte impressum das Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, mit dem Ziel der Teuerungsanpassung des Lohnreglements für die Westschweizer Presse. Nun konnte eine Einigung gefunden werden: Eine generelle Erhöhung der Minimallöhne um 2,5%. Sie tritt auf den 1. März 2012 in Kraft. Ausnahmen sind für Presseunternehmen möglich, die darlegen, dass sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Mit diesem Resultat zeigen die Sozialpartner, dass sie bereit sind, sowohl die Situation der Medien wie auch jene der Medienschaffenden zu berücksichtigen.
impressum verlangte 2010 von Médias Suisse eine Erhöhung der Minimallöhne um 6%, da diese seit vier Jahren nicht angepasst worden waren. Médias Suisses hat mit einem Gegenvorschlag von 0% geantwortet, worauf impressum das Schiedsgericht angerufen hat, Stellung zu beziehen.
Im Rahmen der Gespräche vor dem Schiedsgericht fanden die Sozialpartner Ende 2011 eine Einigung. Sie sieht eine Erhöhung von 2,5% ab 1. März 2012 vor. Kann ein Verlag diese Erhöhung nicht gewähren, kann er sich von einem Treuhänder bestätigen lassen, dass sich seine EBITDA in den Jahren 2007-2010 nicht erhöht hat. Hat diese sich seit 2006 um weniger als 2,5% erhöhnt, ist auch eine anteilsmässige Minimallohnerhöhung möglich, und zwar in Schritten von 0,5% bis 2,5%. impressum hat das Kontrollrecht via einen Experten. Ein jährliches Anpassungssystem ist vorgesehen, wenn sich die Resultate des Unternehmens verbessern. Das System ist für drei Jahre vereinbart.
impressum ist mit dem Resultat zufrieden. Es ist legitim, dass ein Journalist, der zum Beispiel Fr. 7000.- monatlich verdient, von einer Erhöhung von Fr. 175.- profitiert, da die Mindestlöhne seit fünf Jahren nicht mehr angepasst worden waren. impressum ist insbesondere auch befriedigt darüber, dass eine Vereinbarung mit seinem Sozialpartner gefunden wurde: Damit zeigt sich der Wert, den jede Seite der Sozialpartnerschaft beimisst, und die Tatsache, dass Lösungen aufgrund von Einigungen aufoktroyierten vorgezogen werden.
Medienmitteilung
17. Januar 2012
Sozialpartnerschaft bringt Lösungen: Löhne der Westschweizer Medienschaffenden erhöht, und zwar rücksichtsvoll.
Minimallohnregulativ des Westschweizer Presse-GAV (CCT): Im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens zwischen impressum und Médias Suisses (Arbeitgeberverband) haben sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung der Löhne um 2,5% geeinigt. Mit einer Ausnahmeklausel wird auf die Situation von Medienunternehmen in wirtschaftlich schwieriger Situation Rücksicht genommen.
Ende 2010 hatte impressum das Schiedsgerichtsverfahren angestrengt, mit dem Ziel der Teuerungsanpassung des Lohnreglements für die Westschweizer Presse. Nun konnte eine Einigung gefunden werden: Eine generelle Erhöhung der Minimallöhne um 2,5%. Sie tritt auf den 1. März 2012 in Kraft. Ausnahmen sind für Presseunternehmen möglich, die darlegen, dass sie sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden. Mit diesem Resultat zeigen die Sozialpartner, dass sie bereit sind, sowohl die Situation der Medien wie auch jene der Medienschaffenden zu berücksichtigen.
impressum verlangte 2010 von Médias Suisse eine Erhöhung der Minimallöhne um 6%, da diese seit vier Jahren nicht angepasst worden waren. Médias Suisses hat mit einem Gegenvorschlag von 0% geantwortet, worauf impressum das Schiedsgericht angerufen hat, Stellung zu beziehen.
Im Rahmen der Gespräche vor dem Schiedsgericht fanden die Sozialpartner Ende 2011 eine Einigung. Sie sieht eine Erhöhung von 2,5% ab 1. März 2012 vor. Kann ein Verlag diese Erhöhung nicht gewähren, kann er sich von einem Treuhänder bestätigen lassen, dass sich seine EBITDA in den Jahren 2007-2010 nicht erhöht hat. Hat diese sich seit 2006 um weniger als 2,5% erhöhnt, ist auch eine anteilsmässige Minimallohnerhöhung möglich, und zwar in Schritten von 0,5% bis 2,5%. impressum hat das Kontrollrecht via einen Experten. Ein jährliches Anpassungssystem ist vorgesehen, wenn sich die Resultate des Unternehmens verbessern. Das System ist für drei Jahre vereinbart.
impressum ist mit dem Resultat zufrieden. Es ist legitim, dass ein Journalist, der zum Beispiel Fr. 7000.- monatlich verdient, von einer Erhöhung von Fr. 175.- profitiert, da die Mindestlöhne seit fünf Jahren nicht mehr angepasst worden waren. impressum ist insbesondere auch befriedigt darüber, dass eine Vereinbarung mit seinem Sozialpartner gefunden wurde: Damit zeigt sich der Wert, den jede Seite der Sozialpartnerschaft beimisst, und die Tatsache, dass Lösungen aufgrund von Einigungen aufoktroyierten vorgezogen werden.


