Neue "Regelung der Urheberrechte" beim Verlag Axel Springer Schweiz
Springer-Verlag berücksichtigt wesentliche Anliegen der freien Journalistinnen und Journalisten nicht  
Freiburg/Bern, den 10. Juli 2008

Die neue "Regelung der Urheberrechte" für freie Journalistinnen und Journalisten des Axel Springer Verlags berücksichtigt wesentliche Anliegen der freien Medienschaffenden nicht. So sollen immer noch zeitlich unbegrenzt praktisch alle Mehrfachnutzungsrechte entschädigungslos abgetreten werden. Der Verlag lehnt jedoch weitere Gespräche oder Verhandlungen ab.
impressum und comedia können weder die Unterschrift noch die Verweigerung der Unterschrift empfehlen und stellen ihren Mitgliedern ein Begleitschreiben zur Verfügung, um die Unterschrift an Bedingungen zu knüpfen und das Einverständnis zu befristen.

Die Freien der Axel Springer Schweiz - Medien erhalten dieser Tage eine neue Version der "Regelung der Urheberrechte". Eine erste Version hatte der Verlag bereits im Mai verschickt. Der Verlag verlangte damit das Einverständnis der Journalistinnen und Journalisten in eine praktisch entschädigungslose und unbegrenzte Abtretung sämtlicher Nutzungsrechte in einer unbeschränkten Anzahl von bekannten und noch nicht unbekannten Medien. Eine solche Abtretung bedeutet eine wesentliche Verschlechterung der aktuellen Rechtslage, wonach das Honorar nur die einmalige Nutzung abgegolten hat. Viele Freie waren nicht bereit, diese Regelung zu unterzeichnen.

Daraufhin fand zwischen dem Journalistenverband impressum , der Mediengewerkschaft comedia und dem Verlag Axel Springer Schweiz eine Aussprache statt. Einige Passagen wurden daraufhin korrigiert, insbesondere jene, welche die Persönlichkeitsrechte der Freien einschränkten. Die neue Version erfüllt aber einige wesentliche Anliegen der freien Journalistinnen und Journalisten immer noch nicht, insbesondere hinsichtlich der Entschädigungsfrage. Die Axel Springer AG hat weitere Gespräche abgelehnt. Darum können impressum und comedia den Freien die Unterschrift nicht empfehlen. Aber auch eine Verweigerung kann wegen des Risikos eines Auftragsrückgangs nicht empfohlen werden. Die Journalistenorganisationen stellen denjenigen Freien, welche die neue Regelung unterschreiben wollen/müssen ein Muster-Begleitschreiben zur Verfügung. So können die Freien unter anderem ihr Einverständnis zeitlich beschränken.

impressum-Mitglieder finden das mit comedia abgesprochene Begleitschreiben sowie weitere Informationen hier! Dafür müssen sie sich mit ihrer impressum-Mitgliedsnummer (auf Presse- oder Mitgliederausweis) und ihrem Passwort (auf der Jahresrechnung) identifizieren.
 
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Agenda
06. November 2010
FBZ Preis für freien Journalismus
Preisverleihung, Matinée Filmpodium Zürich. Infos hier.
26. November 2010
Forum Staat und Medien
In Freiburg mit BR M. Leuenberger, D. Pillard von Ringier Romandie, NR A. Gross, P. Rothenbühler, P. Studer und vielen mehr. Weitere Infos Folgen.
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DV
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