Vgl. auch die Medienmitteilung vom 12. September 2008.
Gemeinsame Medienmitteilung von
impressum - die Schweizer Journalistinnen
comedia - die Mediengewerkschaft
Freiburg und Bern, den 11. September 2008
Dokumentation: Textauszüge betreffend Vereinbarung betreffend Erweiterung der Trägerschaft der «Stiftung Schweizer Presserat» weiter unten!
Journalisten fordern von den Verlegern GAV-Verhandlungen
Die Journalistenorganisationen impressum und comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Sie fordern damit eine Verpflichtung ein, welche die Verleger beim Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat eingegangen sind.
Der Journalistenverband impressum und die Mediengewerkschaft comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse baldige Terminvorschläge für Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Denn mit seinem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat am 1. Juli 2008 hat der Verlegerverband das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen anerkannt.
Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten erneuern anlässlich des Kongresses von Schweizer Presse in Montreux eine Forderung, die sie am 30. Juni erhoben haben. In seiner Antwort vom 20. August bestreitet der Verlegerverband, dass mit dem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat ein Anspruch auf Verhandlungen entstanden sei. Die diesbezüglichen Dokumente und Protokolle sind jedoch eindeutig.
In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ des Presserates heisst es: „Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag.“ Und in der dazugehörigen, von Schweizer Presse unterschriebenen Protokollerklärung steht: „Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.“ Dass gemäss Interpretation von Schweizer Presse damit nicht in erster Linie ein Branchen-GAV, sondern andere Formen von kollektiven Regelungen, wie etwa Hausverträge, gemeint sind, ergibt sich weder aus dem Text noch aus den Verhandlungen aus denen er hervorgegangen ist.
Auch Peter Studer, bis Ende 2007 Presseratspräsident und von Beginn an Befürworter des Verlegerbeitritts, ist mit der Interpretation der Verlegerverbandsspitze nicht einverstanden: „Die Romands zeigen einen Kollektivvertrag vor, der beiden Seiten einiges abverlangte. Und die Freizügigkeitsproblematik führte jetzt in der ganzen Schweiz zu einer Renaissance der Kollektivverträge. Mir ist unverständlich, weshalb sich der Kreis um Lebrument sogar gegen die ersten, im Ergebnis offenen Wegmarken zu sträuben scheint. Das verstösst krass gegen Treu und Glauben.“
Der Verband Schweizer Presse hatte den aus dem Jahr 2000 stammenden GAV für die Deutschschweiz und das Tessin auf den 1. August 2004 gekündigt. Verhandlungen für einen neuen GAV blockierte er zuerst durch unerfüllbare Vorbedingungen, später lehnte er sie grundsätzlich ab. Ein von den Journalistenorganisationen angerufenes Schlichtungsverfahren bei der Eidgenössischen Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist nach wie vor hängig. Leider hat sich der Verlegerverband auch vor der Schlichtungsstelle nicht kooperativ verhalten.
Von Herbst 2007 bis Sommer 2008 fanden zwischen den Sozialpartnern Gespräche über die durch den Wegfall des GAVs für Journalistinnen und Journalisten entstandenen Probleme statt. In diesen Gesprächen, welche stets als informell bezeichnet wurden, hat der Verband Schweizer Presse klar gemacht, dass er nicht bereit sei, auch nur in Teilbereichen ein für seine Mitglieder verbindliches Abkommen abzuschliessen.
In der Westschweiz besteht ein Gesamtarbeitsvertrag für die Presse. In anderen Ländern ist er eine demokratische Selbstverständlichkeit. Auch in der Schweiz sind GAVs im Aufwind: Immer mehr Beschäftigte stehen unter kollektivvertraglichem Schutz. Die Presse kann hier nicht weiter als unsoziale Exotin funktionieren.
Dokumentation
Vereinbarung betreffend Erweiterung der Trägerschaft der «Stiftung Schweizer Presserat» zwischen Stiftung «Schweizer Presserat» und Verband Schweizer Presse sowie Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Vollständiger Text ist zu finden auf www.presserat.ch unter „Neuigkeiten“
Auszüge aus der Vereinbarung sowie den Anhängen
betreffend der „Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag“ (=convention collective de travail, Synonym zu Gesamtarbeitsvertrag). Durch eckige Klammern [...] sind Ergänzungen der Redaktion markiert.
[...]
Mit ihrem Beitritt zur Trägerschaft der Stiftung «Schweizer Presserat» anerkennen Schweizer Presse und die SRG SSR idée suisse [...] im Rahmen der nachfolgenden Protokollerklärungen [...] die berufsethischen Normen der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» [...].
[...]
Die Verleger und Veranstalter anerkennen ihrerseits die sich für sie daraus ergebenden berufsethischen Pflichten. ... Diese sind [...] ethisch verbindlich [...].
[...]
«Erklärung der Rechte»/Buchstabe f [Kollektivvertrag]
Sie [die Journalistinnen und Journalisten] haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag. [...]
[zugehörige Protokollerklärung] Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger und SRG SSR idée suisse respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.
[...]
Gezeichnet :
Zürich den 30. Juni 2008, Schweizer Presse, Hanspeter Kellermüller, Geschäftsführer und Hanspeter Lebrument, Präsident
Bern, SRG SSR idée suisse, Daniel Eckmann, Stv. Generaldirektor und Armin Walpen, Generaldirektor
Interlaken/Massagno, den 27. Juni 2008, Stiftung Schweizer Presse, Martin Künzi, Sekretär, und Enrico Moresi, Stiftungspräsident.
Gemeinsame Medienmitteilung von
impressum - die Schweizer Journalistinnen
comedia - die Mediengewerkschaft
Freiburg und Bern, den 11. September 2008
Dokumentation: Textauszüge betreffend Vereinbarung betreffend Erweiterung der Trägerschaft der «Stiftung Schweizer Presserat» weiter unten!
Journalisten fordern von den Verlegern GAV-Verhandlungen
Die Journalistenorganisationen impressum und comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Sie fordern damit eine Verpflichtung ein, welche die Verleger beim Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat eingegangen sind.
Der Journalistenverband impressum und die Mediengewerkschaft comedia verlangen vom Verlegerverband Schweizer Presse baldige Terminvorschläge für Verhandlungen über einen Gesamtarbeitsvertrag. Denn mit seinem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat am 1. Juli 2008 hat der Verlegerverband das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen anerkannt.
Die Organisationen der Journalistinnen und Journalisten erneuern anlässlich des Kongresses von Schweizer Presse in Montreux eine Forderung, die sie am 30. Juni erhoben haben. In seiner Antwort vom 20. August bestreitet der Verlegerverband, dass mit dem Beitritt zur Stiftung Schweizer Presserat ein Anspruch auf Verhandlungen entstanden sei. Die diesbezüglichen Dokumente und Protokolle sind jedoch eindeutig.
In der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ des Presserates heisst es: „Sie haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag.“ Und in der dazugehörigen, von Schweizer Presse unterschriebenen Protokollerklärung steht: „Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.“ Dass gemäss Interpretation von Schweizer Presse damit nicht in erster Linie ein Branchen-GAV, sondern andere Formen von kollektiven Regelungen, wie etwa Hausverträge, gemeint sind, ergibt sich weder aus dem Text noch aus den Verhandlungen aus denen er hervorgegangen ist.
Auch Peter Studer, bis Ende 2007 Presseratspräsident und von Beginn an Befürworter des Verlegerbeitritts, ist mit der Interpretation der Verlegerverbandsspitze nicht einverstanden: „Die Romands zeigen einen Kollektivvertrag vor, der beiden Seiten einiges abverlangte. Und die Freizügigkeitsproblematik führte jetzt in der ganzen Schweiz zu einer Renaissance der Kollektivverträge. Mir ist unverständlich, weshalb sich der Kreis um Lebrument sogar gegen die ersten, im Ergebnis offenen Wegmarken zu sträuben scheint. Das verstösst krass gegen Treu und Glauben.“
Der Verband Schweizer Presse hatte den aus dem Jahr 2000 stammenden GAV für die Deutschschweiz und das Tessin auf den 1. August 2004 gekündigt. Verhandlungen für einen neuen GAV blockierte er zuerst durch unerfüllbare Vorbedingungen, später lehnte er sie grundsätzlich ab. Ein von den Journalistenorganisationen angerufenes Schlichtungsverfahren bei der Eidgenössischen Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten ist nach wie vor hängig. Leider hat sich der Verlegerverband auch vor der Schlichtungsstelle nicht kooperativ verhalten.
Von Herbst 2007 bis Sommer 2008 fanden zwischen den Sozialpartnern Gespräche über die durch den Wegfall des GAVs für Journalistinnen und Journalisten entstandenen Probleme statt. In diesen Gesprächen, welche stets als informell bezeichnet wurden, hat der Verband Schweizer Presse klar gemacht, dass er nicht bereit sei, auch nur in Teilbereichen ein für seine Mitglieder verbindliches Abkommen abzuschliessen.
In der Westschweiz besteht ein Gesamtarbeitsvertrag für die Presse. In anderen Ländern ist er eine demokratische Selbstverständlichkeit. Auch in der Schweiz sind GAVs im Aufwind: Immer mehr Beschäftigte stehen unter kollektivvertraglichem Schutz. Die Presse kann hier nicht weiter als unsoziale Exotin funktionieren.
Dokumentation
Vereinbarung betreffend Erweiterung der Trägerschaft der «Stiftung Schweizer Presserat» zwischen Stiftung «Schweizer Presserat» und Verband Schweizer Presse sowie Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
Vollständiger Text ist zu finden auf www.presserat.ch unter „Neuigkeiten“
Auszüge aus der Vereinbarung sowie den Anhängen
betreffend der „Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag“ (=convention collective de travail, Synonym zu Gesamtarbeitsvertrag). Durch eckige Klammern [...] sind Ergänzungen der Redaktion markiert.
[...]
Mit ihrem Beitritt zur Trägerschaft der Stiftung «Schweizer Presserat» anerkennen Schweizer Presse und die SRG SSR idée suisse [...] im Rahmen der nachfolgenden Protokollerklärungen [...] die berufsethischen Normen der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» [...].
[...]
Die Verleger und Veranstalter anerkennen ihrerseits die sich für sie daraus ergebenden berufsethischen Pflichten. ... Diese sind [...] ethisch verbindlich [...].
[...]
«Erklärung der Rechte»/Buchstabe f [Kollektivvertrag]
Sie [die Journalistinnen und Journalisten] haben Anspruch auf eine klare Regelung der Arbeitsbedingungen durch einen Kollektivvertrag. [...]
[zugehörige Protokollerklärung] Die Parteien bekennen sich zum Prinzip der Sozialpartnerschaft, insbesondere zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse. Die Verlegerinnen und Verleger und SRG SSR idée suisse respektieren die Koalitionsfreiheit und anerkennen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen.
[...]
Gezeichnet :
Zürich den 30. Juni 2008, Schweizer Presse, Hanspeter Kellermüller, Geschäftsführer und Hanspeter Lebrument, Präsident
Bern, SRG SSR idée suisse, Daniel Eckmann, Stv. Generaldirektor und Armin Walpen, Generaldirektor
Interlaken/Massagno, den 27. Juni 2008, Stiftung Schweizer Presse, Martin Künzi, Sekretär, und Enrico Moresi, Stiftungspräsident.




