Medienmitteilung von impressum - die Schweizer JournalistInnen
Montreux, den 12. September 2008
Verlegerpräsident Lebrument gibt „Lieblingsspielzeug“ GAV nicht zurück und will „Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ ändern
Am Kongress des Verlegerverbandes „Schweizer Presse“ richtete sich Präsident Hanspeter Lebrument an die anwesenden Arbeitnehmvertretenden. Er werde ihnen ihr „Lieblingsspielzeug“ Gesamtarbeitsvertrag nicht zurückgeben. Und die „Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ müssten dringend geändert werden, um den verlegerischen Einfluss auf die Redaktion zu verstärken. impressum betrachtet diese Äusserungen als Affront.
Vgl. für mehr Informationen zu den Verpflichtungen der Verlegerschaft die Medienmitteilung vom 11. September 2008.
In seiner emotionsgeladenen Ansprache widersprach der Präsident des Verbands Schweizer Presse (VSP), Hanspeter Lebrument, klar den Zusagen, die der VSP vor dem Beitritt zur Trägerschaft des Schweizer Presserats gemacht hat. Schriftlich hat sich der Verband - mit persönlicher Unterschrift des Präsidenten –zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse, zum Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen sowie zu den „Pflichten und Rechten“ bekannt. Dieser Kodex bildet die Grundlage der Selbstkontrolle der Journalistinnen und Journalisten durch den Schweizer Presserat (siehe www.presserat.ch ).
Weiter macht der Verlegerpräsident keinen Hehl mehr daraus, dass er seiner Ansicht nach dringend notwendige Änderungen der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ anstrebt. Dadurch will er die journalistische Freiheit zugunsten des verlegerischen Einflusses auf die Redaktion einschränken. Wurden die skeptischen Journalistinnen und Journalisten vor dem Beitritt der Verlegerschaft der Paranoia verdächtigt, so sehen sie sich nun bestätigt. Die Verleger alleine haben im Stiftungsrat des Schweizer Presserates allerdings nicht die nötige Mehrheit, um diese Drohung durchzusetzen.
Die Äusserungen des Verlgerpräsidenten sind ein klarer Affront gegenüber den Journalistenorganisationen. Diese sind als Mitglied der Stiftung Schweizer Presserat Vertragspartner des VSP im Abkommen über die Erweiterung der Trägerschaft. impressum protestiert gegen diese Äusserungen von Lebrument und geht davon aus, dass diese fundamentalistische Haltung nicht der Mehrheitsmeinung der Mitglieder des VSP entspricht. impressum betrachtet diese Aufkündigung der Sozialpartnerschaft als verbale Entgleisung des Präsidenten und nicht als den offiziellen Standpunkt des kollegial organisierten VSP Präsidiums. Somit erwartet impressum nach wie vor die Antwort des VSP auf die Forderung der Journalistenorganisationen nach Kollektivvertragsverhandlungen.
Montreux, den 12. September 2008
Verlegerpräsident Lebrument gibt „Lieblingsspielzeug“ GAV nicht zurück und will „Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ ändern
Am Kongress des Verlegerverbandes „Schweizer Presse“ richtete sich Präsident Hanspeter Lebrument an die anwesenden Arbeitnehmvertretenden. Er werde ihnen ihr „Lieblingsspielzeug“ Gesamtarbeitsvertrag nicht zurückgeben. Und die „Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ müssten dringend geändert werden, um den verlegerischen Einfluss auf die Redaktion zu verstärken. impressum betrachtet diese Äusserungen als Affront.
Vgl. für mehr Informationen zu den Verpflichtungen der Verlegerschaft die Medienmitteilung vom 11. September 2008.
In seiner emotionsgeladenen Ansprache widersprach der Präsident des Verbands Schweizer Presse (VSP), Hanspeter Lebrument, klar den Zusagen, die der VSP vor dem Beitritt zur Trägerschaft des Schweizer Presserats gemacht hat. Schriftlich hat sich der Verband - mit persönlicher Unterschrift des Präsidenten –zur überindividuellen Regelung der Arbeitsverhältnisse, zum Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen sowie zu den „Pflichten und Rechten“ bekannt. Dieser Kodex bildet die Grundlage der Selbstkontrolle der Journalistinnen und Journalisten durch den Schweizer Presserat (siehe www.presserat.ch ).
Weiter macht der Verlegerpräsident keinen Hehl mehr daraus, dass er seiner Ansicht nach dringend notwendige Änderungen der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ anstrebt. Dadurch will er die journalistische Freiheit zugunsten des verlegerischen Einflusses auf die Redaktion einschränken. Wurden die skeptischen Journalistinnen und Journalisten vor dem Beitritt der Verlegerschaft der Paranoia verdächtigt, so sehen sie sich nun bestätigt. Die Verleger alleine haben im Stiftungsrat des Schweizer Presserates allerdings nicht die nötige Mehrheit, um diese Drohung durchzusetzen.
Die Äusserungen des Verlgerpräsidenten sind ein klarer Affront gegenüber den Journalistenorganisationen. Diese sind als Mitglied der Stiftung Schweizer Presserat Vertragspartner des VSP im Abkommen über die Erweiterung der Trägerschaft. impressum protestiert gegen diese Äusserungen von Lebrument und geht davon aus, dass diese fundamentalistische Haltung nicht der Mehrheitsmeinung der Mitglieder des VSP entspricht. impressum betrachtet diese Aufkündigung der Sozialpartnerschaft als verbale Entgleisung des Präsidenten und nicht als den offiziellen Standpunkt des kollegial organisierten VSP Präsidiums. Somit erwartet impressum nach wie vor die Antwort des VSP auf die Forderung der Journalistenorganisationen nach Kollektivvertragsverhandlungen.




