Zürcher Arbeitsgericht verlangt Sozialplanverhandlungen auf Augenhöhe  

Zürcher Arbeitsgericht verlangt Sozialplanverhandlungen auf Augenhöhe

Das Zürcher Arbeitsgericht hat am 13. Juli 2010 dem entlassenen PeKo-Präsidenten in erster Instanz recht gegeben und die Kündigung gegenüber dem PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers als missbräuchlich taxiert.

Das Zürcher Arbeitsgericht erwog, Sozialplanverhandlungen bedingten Verhandlungen mit der Unternehmensleitung auf Augenhöhe. Es sei daher missbräuchlich, einem PeKo-Präsidenten, der in Sozialplanverhandlungen involviert sei, aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen. impressum hat das erstinstanzliche Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen und gratuliert dem ehemaligen PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers zum wichtigen Etappensieg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
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06. November 2010
FBZ Preis für freien Journalismus
Preisverleihung, Matinée Filmpodium Zürich. Infos hier.
26. November 2010
Forum Staat und Medien
In Freiburg mit BR M. Leuenberger, D. Pillard von Ringier Romandie, NR A. Gross, P. Rothenbühler, P. Studer und vielen mehr. Weitere Infos Folgen.
25. März 2011
DV
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