Zürcher Arbeitsgericht verlangt Sozialplanverhandlungen auf Augenhöhe  

Zürcher Arbeitsgericht verlangt Sozialplanverhandlungen auf Augenhöhe

Das Zürcher Arbeitsgericht hat am 13. Juli 2010 dem entlassenen PeKo-Präsidenten in erster Instanz recht gegeben und die Kündigung gegenüber dem PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers als missbräuchlich taxiert.

Das Zürcher Arbeitsgericht erwog, Sozialplanverhandlungen bedingten Verhandlungen mit der Unternehmensleitung auf Augenhöhe. Es sei daher missbräuchlich, einem PeKo-Präsidenten, der in Sozialplanverhandlungen involviert sei, aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen. impressum hat das erstinstanzliche Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen und gratuliert dem ehemaligen PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers zum wichtigen Etappensieg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 
toplinktoplink
 
Agenda
09. Juni 2012
Coupe impressum
Fussballturnier, Marly. Jetzt anmelden!


impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
 © 2006 by impressum