Zürcher Arbeitsgericht verlangt Sozialplanverhandlungen auf Augenhöhe
Das Zürcher Arbeitsgericht hat am 13. Juli 2010 dem entlassenen PeKo-Präsidenten in erster Instanz recht gegeben und die Kündigung gegenüber dem PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers als missbräuchlich taxiert.
Das Zürcher Arbeitsgericht erwog, Sozialplanverhandlungen bedingten Verhandlungen mit der Unternehmensleitung auf Augenhöhe. Es sei daher missbräuchlich, einem PeKo-Präsidenten, der in Sozialplanverhandlungen involviert sei, aus wirtschaftlichen Gründen zu kündigen. impressum hat das erstinstanzliche Urteil mit Erleichterung zur Kenntnis genommen und gratuliert dem ehemaligen PeKo-Präsidenten des Tages-Anzeigers zum wichtigen Etappensieg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.




