Tamedia offre 5 misérables pour-cents aux Libres pour les deuxièmes utilisations  
Les droits sur les deuxièmes utilisations sont souvent vitaux pour les Libres compte tenu de leurs honoraires toujours plus modestes. Après la Basler Zeitung qui veut la gratuité de tous les droits, Tamedia propose aux Libres un ridicule 5% qui viole les habitudes de la branche, le droit et l’éthique. impressum soutient les Libres dans leur combat pour des honoraires corrects. En Suisse romande la situation est réglée de façon satisfaisante dans la CCT. Texte plus détaillé en allemand.

Bereits die "BaZ" versucht, Rechte gratis zu erhalten, um Texte und Fotos von Freien via Kooperationspools anderen Zeitungen weiterzugeben, was impressum mit Verweis auf das Wettbewerbsrecht bekämpft. Nun zieht Tamedia nach. So wurden Artikel von regelmässigen Freien einfach in einer anderen Zeitung des Konzerns abgedruckt - selbstredend ohne Einverständnis der Autorin bzw. des Autors. Aufgrund der Proteste bietet Chefredaktor Res Strehle den Freien für bereits (ohne Erlaubnis) erschiene Beiträge einen Drittel des ursprünglichen Honorars an - anstatt der einst üblichen und angemessenen Hälfte. Und für künftige Zweitverwertungen innerhalb des Tamedia-Konzerns soll es nur noch 5% geben.

Verheerende Folgen
Für die Freien hat das verheerende Folgen, die den freien Journalismus grundsätzlich in Frage stellen: Sollte Tamedia "Modell" weiter durchziehen, haben die zahlreichen Tamedia-Titel (gedruckt und online), die von jenseits des Zürich- bis hin zum Genfersee reichen, kein Motiv mehr, Freien einen Auftrag zu erteilen über ein Thema, das in einem anderen Tamedia-Titel bereits abgedeckt ist (und vielfach via "Newsnetz" sowieso schon verbreitet wurde). Es ist sogar zu befürchten, dass die Budget-Verantwortlichen die Redaktionen dazu drängen werden, diesen quasi-gratis-Lunch ausgiebig zu kosten. Und andererseits fällt für jene Freien, deren Beiträge mehrfach genutzt werden, das wichtige Zusatzeinkommen weg.

Dumping unter VSP-Empfehlungen und CCT

Diese neue Praxis unterbietet wie auch die Offensive der BaZ sogar die Empfehlungen des Arbeitgeberverbandes Schweizer Presse VSP. Danach sind „...alle Nutzungs- und Verwertungsrechte innerhalb derselben Mediengruppe des Arbeitgebers...“ bei regelmässig Freien abgegolten (bei unregelmässigen Freien ist auch das nicht abgegolten). Werden zum Beispiel Artikel, die für die "Berner Zeitung" geschrieben wurden, im "Tages Anzeiger" abgedruckt, so ist eine zusätzliche Entschädigung aber geschuldet. Denn Espace Media gehört zwar wirtschaftlich zum Tamedia-Konzern, ist aber ein rechtlich eigenständiges Unternehmen wie auch ein eigenständiges Mitglied des VSP und darum nicht derselbe Arbeitgeber wie der "Tages Anzeiger". Darum handelt es sich sogar aus der Sicht des VSP um eine Drittverwertung, und für eine solche empfiehlt er: „Partizipation des freien Mitarbeitenden (Empfehlung: 50%).“ Auch die CCT Presse Romande (GAV der Westschweizer Presse) schreibt bei jeder Mehrfachverwertung eine schriftliche Vereinbarung und eine angemessene Entschädigung vor.

Urheberrechtsverletzungen sind strafbar
Tamedia drückt mit der neuen Praxis massiv unter die branchenüblichen Tarife. Eine Offensive auf Urheberrechte einer grösseren Anzahl regelmässiger Freier wäre sogar eine Massenentlassung im Rechtssinne. Durch die bereits erfolgten Zweitverwertungen ohne Einwilligung der Autoren hat tamedia gar gewerbsmässig ein strafrechtliches Delikt begangen. impressum unterstützt die Freien aller Tamedia-Titel bei ihrem Einsatz gegen diese neue asoziale und gefährliche Praxis von Tamedia.

Urs Thalmann
 
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