Literatur, Alltag  
11 Regeln für den Umgang zwischen Redaktionen und Freien. Kostenlos.

Handbuch für Freie
. Arbeitsgemeinschaft der Freien Berufsjournalistinnen und -journalisten von impressum in der  deutschsprachigen Schweiz, 2006, 25 Franken (35 für Nichtmitglieder)

Urheberrecht: Texte und Fotografien von Freien in gedruckten Medien. Kostenlos.

Lohn- und Honorarverhandlungen: Vorbereitung und Argumente.
 
 
Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen – was sind Ihre Rechte?  
Artikel aus i-Info. Grundsätzlich gilt im schweizerischen Arbeitsrecht das Prinzip der Kündigungsfreiheit. Je nach Fallkonstellation können die Arbeitnehmenden bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen kraft Gesetzes oder in Anwendung eines GAV oder dessen individueller Weitergeltung Abgangsentschädigungen oder freiwillige Sozialleistungen inkl. Sozialplanpflicht geltend machen. Ausnahmsweise sind Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen aber auch nichtig, missbräuchlich oder temporär unwirksam.
 
Stellenabbaumassnahmen in der Deutschschweiz - rechtlicher Status der Freien  
Artikel aus i-Info: Von den aktuellen Stellenabbaumassnahmen sind auch zahlreiche freie Redaktionsmitarbeitende betroffen. Nur wer sich als Freier über die rechtliche Qualifikation seines Anstellungsverhältnisses im Klaren ist, kann seine allfälligen Rechte auch wirksam geltend machen.
 
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Agenda
21. Juni 2013
journitalk

Medienmenschen im Gespräch

Gast bei Roland Jeanneret ist: Bernhard Rentsch, Chefredaktor Bieler Tagblatt

29. Juni 2013
Generalversammlung der Freien

Infos und Anmeldung hier

16. November 2013
Medienpreis 2013 der Schweizerischen Diabetes‐Stiftung

Ausschreibung

Schriftliche Eingaben bitte bis zum 30.4.2013 an das Sekretariat der Schweizerischen Diabe‐tes‐Stiftung



impressum - die Schweizer Journalistinnen, Grand-Places 14a, Postfach, CH-1701 Freiburg. Tel. +41 (0)26 347 15 00, Fax +41 (0)26 347 15 09, Postkonto 17-6996-5
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