Mit einem Klick gelangen Sie zu den Formularen, um Ihre Mitgliedschaft zu beantragen!
Ob freischaffend oder angestellt, ob Zeitungsleser oder Chefredaktorin einer Tageszeitung; impressum engagiert sich für die Medienschaffenden und bietet mehrere Kategorien von Mitgliedschaften. Kategorienwechsel und Sektionswechsel können beim Zentralsekretariat beantragt werden, s. Formulare. Die detaillierten Aufnahmebedingungen sind in den Statuten enthalten. Im Reglement für den Eintrag ins Berufsregister (aktiv BR) sind die Aufnahmekriterien aufgeführt. Hier finden Sie ein Merkblatt dazu.
Aktivmitglied (aktiv BR). Voraussetzung: Seit mindestens zwei Jahren 50% der Berufstätigkeit aus journalistischer Arbeit. Aktivmitglieder müssen sich dazu verpflichten, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu beachten.
Aktiv BR - Mitglieder besitzen den einzigen Schweizer Presseausweis, der auf dem Berufsregister der journalistisch tätigen Medienschaffenden beruht und exklusiv Berufjournalistinnen und Berufsjournalisten auszeichnet. Sie können ebenfalls einen internationalen Presseausweis beantragen.
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Aktivmitglied (ohne BR). Journalisten, Moderatoren und technisches Redaktionspersonal, die für ein oder mehrere schweizerische oder liechtensteinische Inofrmationsmedien tätig sind, können als Aktivmitglieder aufgenommen werden. Für diese Kategorie ist es nicht erforderlich, die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten zu unterzeichnen. Aktivmitglieder erhalten einen Mitgliederausweis.
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Veteranin oder AHV-Mitglied. Für Aktivmitglieder mit oder ohne BR, die frühzeitig pensioniert worden sind oder das AHV-Alter erreicht haben. Der Mitgliedsbeitrag kann, je nach Sektion, die Hälfte der entsprechenden ordentlichen Kategorie betragen. Veteraninnen behalten den Presse- bzw. Mitgliederausweis. Erreichen Sie das Pensionsalter, werden Sie automatisch in diese Kategorie umgeteilt. Frühzeitig pensionierte melden uns das bitte.
Fördermitglied. Als Fördermitglied kann jedermann aufgenommen werden. Sie erhalten einen Mitgliederausweis.
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Ehrenmitglied. Der Kongress ernennt die Ehrenmitglieder. Sie haben dieselben Rechte wie Aktivmitglieder, bezahlen aber keinen Beitrag. Die Ehrenmitgliedschaft kann nicht beantragt werden.


