Vielen JournalistInnen ist der Entscheid "von Hannover" des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Begriff. Er hat hinsichtlich des Schutzes der Privatsphäre Freud und Leid gebracht. Dieser Grundsatzentscheid wurde nun im Februar durch ein zweites Verfahren desselben Namens ergänzt. Damit hat der Gerichtshof etwas Ordnung in seine Rechtsprechung gebracht.
Der Stein des Anstosses: Reportagen und Fotos über die Skiferien von Ernst August und Caroline von Hannover (von Monaco) in St. Moritz. Es wurde geklärt, dass die Frage, ob ein Eingriff in die Privatsphäre durch die Presse zulässig ist, aufgrund von fünf Kriterien zu beurteilen ist. Das wichtigste davon ist der Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse. Das bedeutet, dass der Gerichtshof die sogenannt seriöse Presse stärker schützt als Skandalmedien, deren Ziel mehr die Unterhaltung denn die Information ist.
Die Richter beurteilten ausserdem gewisse an sich problematische Fotos für zulässig, weil sie über die Haltung der Familienmitglieder gegenüber dem kranken Prinz Rainer informierten.
Der Entscheid sei zur Lektüre empfohlen! (Referenzen 40’660/08 und 60’641/08). Link zum Original, französisch. Oder Link zur deutschen Übersetzung aus der " Zeitschrift für das Juristische Studium"
Alexandre Curchod, praktizierender Rechtsanwalt
(Übers. uth)
Der Stein des Anstosses: Reportagen und Fotos über die Skiferien von Ernst August und Caroline von Hannover (von Monaco) in St. Moritz. Es wurde geklärt, dass die Frage, ob ein Eingriff in die Privatsphäre durch die Presse zulässig ist, aufgrund von fünf Kriterien zu beurteilen ist. Das wichtigste davon ist der Beitrag zu einer Diskussion von allgemeinem Interesse. Das bedeutet, dass der Gerichtshof die sogenannt seriöse Presse stärker schützt als Skandalmedien, deren Ziel mehr die Unterhaltung denn die Information ist.
Die Richter beurteilten ausserdem gewisse an sich problematische Fotos für zulässig, weil sie über die Haltung der Familienmitglieder gegenüber dem kranken Prinz Rainer informierten.
Der Entscheid sei zur Lektüre empfohlen! (Referenzen 40’660/08 und 60’641/08). Link zum Original, französisch. Oder Link zur deutschen Übersetzung aus der " Zeitschrift für das Juristische Studium"
Alexandre Curchod, praktizierender Rechtsanwalt
(Übers. uth)


