Parlament verschärft die vorsorglichen Massnahmen gegen die Medien: impressum kritisiert diesen schweren Angriff auf die Pressefreiheit
Am 1. Mai wurde ein Pressefotograf angegriffen. Solche Vorfälle häufen sich schweizweit und gefährden die journalistische Berichterstattung im öffentlichen Interesse. impressum und der PVbB fordern von den Behörden Schutzmassnahmen.
In ihrem weltweiten Ranking der Pressefreiheit haben die Reporter ohne Grenzen (RSF) die Schweiz von Rang 10 auf den Rang 14 herabgestuft. impressum bestätigt am Tag der Pressefreiheit, dass die Bedingungen in der Schweiz schwerer werden, warnt vor den Gefahren geschwächter Medien und setzt sich für die Stärkung des unabhängigen Journalismus ein.
Kurt Pelda, Korrespondent in der Ukraine, unterstützt die Spendenaktion von impressum für Journalist:innen in der Ukraine. Lanciert wurde sie von Luzia Tschirky, Korrespondentin in der Ukraine. Die Aktion läuft weiter, jede Spende unterstützt die Kolleginnen und Kollegen vor Ort!
Luzia Tschirky: «Von ukrainischen KollegInnen wird scheinbar Übermenschliches verlangt. Sie können alle unsere Unterstützung gebrauchen.»
2021 haben die Bezahlmedien (Tamedia) 18 Millionen Franken zum positiven Betriebsergebnis der TX Group von 63 Millionen beigetragen. Diese Mehrerträge sollen nicht als Dividenden an das Aktionariat der TX Group ausgeschüttet, sondern in die Redaktionen reinvestiert werden. Der VR beantragt hingegen die Ausschüttung von 78 Millionen.
impressum - die Schweizer JournalistInnen bedauert und verurteilt eine Gefährdung eines seiner Mitglieder in der Ukraine.
Gleich nach den unschuldigen Betroffenen ist die Information oft das nächste Opfer des Krieges. impressum drückt seine tiefe Solidarität mit den JournalistInnen in der Ukraine und in Russland aus. Reporter riskieren ihr Leben, um die Welt zu informieren. Und impressum protestiert gegen die unakzeptablen Beschränkungen der Pressefreiheit durch Russland.
Am vergangenen Sonntag leakten namhafte Medien wie Le Monde, die New York Times und die Süddeutsche Zeitungen zahlreiche Bankdaten der Credit Suisse. Verschiedene Schweizer Medien erklärten in der Folge ihren Leserinnen und Lesern, warum sie nicht an dieser Untersuchung teilnehmen konnten: Nachdem Art. 47 des Bankengesetzes im Jahr 2015 verschärft wurde, machen sich nun Medienschaffende unter Umständen strafbar, wenn sie Bankgeheimnisse veröffentlichen. Den Schweizer Medien war somit das Risiko zu gross, um am Projekt Suisse Secrets mitzuwirken. impressum ist jedoch der Meinung, dass die Anwendung des Art. 47 BankG auf Journalistinnen und Journalisten ein krasser Verstoss gegen Art. 16 der Bundesverfassung sowie Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention wäre.