Bericht des Bundesrates: Medialer Service Public muss journalistische Qualität und Vielfalt in der Schweiz weiter stärken!

Bericht des Bundesrats zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien

impressum: Medialer Service Public muss journalistische Qualität und Vielfalt in der Schweiz weiter stärken!

impressum, die grösste Schweizer Organisation von Journalistinnen und Journalisten,

  • begrüsst, dass mindestens 50% der Gebühren für journalistische Information verwendet werden sollen und der Bundesrat die journalistische Arbeit umfassend würdigt,
  • teilt die Auffassung, dass vorderhand die Finanzierung der SRG im bisherigen Umfang aufrechterhalten werde,
  • unterstützt, dass künftig auch reine Online-Informationsmedien Gebührenanteile erhalten könnten, wobei private „Pure Player“ daran angemessen zu beteiligen sind,
  • wünscht eine weitere Konkretisierung der ethischen Qualitätssicherung im Journalismus,bemängelt den entwürdigenden Mindestlohn bei gewissen privaten gebührenfinanzierten Medien,
  • schlägt vor, den Integrationsauftrag zukunftsweisender zu formulieren.

Die journalistische Information gewichtet der Bundesrat stärker denn je als die wichtigste Leistung der gebührenfinanzierten Medien. impressum teilt diese Auffassung und begrüsst die Wertschätzung, welche der Bundesrat im ganzen Bericht der journalistischen Leistung und Differenzierung bei der SRG und bei den gebührenfinanzierten privaten Medien entgegenbringt.

impressum begrüsst jede Initiative, ob privat oder öffentlich, die unabhängigen Journalismus ermöglicht und die Diversität fördert. Zur Zeit geht impressum davon aus, dass ein Abbau beim Service Public im journalistischen Bereich eine Lücke ergäbe, welche private Anbieter nicht vollumfänglich füllen würden.

Urs Thalmann, Geschäftsführer von impressum, dazu: „In einem Umfeld, wo gewisse private Medienunternehmen ihre Zukunft auch ausserhalb des Journalismus suchen, muss der mediale Service Public ein Grundangebot an journalistischer, demokratierelevanter Information erst recht sicherstellen. Ihm ausgerechnet jetzt die notwendigen Mittel zu entziehen, wäre fatal, weshalb impressum in dieser Transformationsphase die Finanzierung im bisherigen Umfang begrüsst. Dass die SRG mindestens 50% der Gebühren für journalistische Leistungen verwenden soll, finden wir richtig, wobei damit nur Mittel im bisherigen Umfang garantiert werden. Es dürfte durchaus auch mehr sein: Immerhin sind Nachrichtensendungen schon heute punkto Reichweite die grössten Verkaufsschlager unter den SRG-Angeboten!“

Ebenso teilt impressum die Auffassung, dass die SRG Anstrengungen unternehmen muss, um ihren Informationsauftrag in allen, auch jüngeren Bevölkerungsschichten zu erfüllen. Zusätzlich würde impressum es begrüssen, wenn neue und künftige Formen der Segmentierung der Gesellschaft in den Integrationsauftrag aufgenommen würden. Auf die Segmentierung in geschlossene Meinungszirkel durch „Filter-Bubbles“ in sozialen Medien machte jüngst das Gottlieb Duttweiler Institut aufmerksam (Öffentlichkeit 4.0, GDI 2016, http://gdi.ch/de/Think-Tank/Studien/Oeffentlichkeit-4.0/725).

Eine neue Stossrichtung formuliert der Bundesrat gegenüber reinen online-Medien. Urs Thalmann dazu: „Dass künftig auch reine online-Medien, inklusive privater „Pure Player“ an der Gebührenfinanzierung teilnehmen könnten, ist grundsätzlich zu begrüssen, sofern sie entsprechende journalistische Leistungen erbringen und erfolgreich vom Publikum wahrgenommen werden.“

impressum bemängelt, dass der Bericht zwar richtigerweise die hohen journalistischen Qualitätsstandards unterstreicht und auch ethische Anforderungen anspricht, aber weder die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ noch den Schweizerischen Presserat erwähnt, die beide von der SRG offiziell anerkannt sind. Diese bewährten Mechanismen der Qualitätssicherung könnten stärker genutzt werden, was die Glaubwürdigkeit der SRG sowie der gebührenfinanzierten privaten Medien erheblich stärken dürfte.

impressum kritisiert weiter, dass der Bericht die privaten gebührenfinanzierten Medien hinsichtlich der Arbeitsbedingungen nicht stärker in die Pflicht nimmt. Urs Thalmann dazu: „Der Bericht stellt zurecht hohe Qualitätsansprüche an die Journalisten. Doch gemessen an der gesellschaftlichen Verantwortung der Medienschaffenden sind 4000 Franken Lohn entwürdigend. Der Bundesrat sollte auch von privaten Anbietern faire Arbeitsbedingungen rigoros einfordern. Angemessen wäre ein minimaler Einstiegslohn von mindestens 5600 Franken.“

Der Branchenstandard für den minimalen JournalistInnen-Einstiegslohn liegt gemäss der impressum-Empfehlung je nach Region zwischen 5218 und 5933 Franken. Dieser Mindestlohn für JournalistInnen im Berufsregister setzt zwei Jahre Berufserfahrung voraus. Die meisten JournalistInnen haben zudem ein abgeschlossenes Studium sowie eine journalistische Berufsausbildung. Die Tabelle der empfohlenen Mindestlöhne ist auf www.impressum.ch abrufbar.

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