BGeM: Gut, aber zu zaghaft.

Bundesgesetz über elektronische Medien BGeM: impressum fordert Ethik und mehr Medienförderung

impressum begrüsst die Förderung von reinen online-Medien und fordert, dass der Umfang der Medienförderung erheblich auszubauen sei und online-Textmedien ebenfalls gefördert werden. Weiter sollen journalistische Angebote die Berufsethik strikte einhalten.

In seiner Vernehmlassungsantwort für das vom Bundesrat vorgeschlagene Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) begrüsst impressum, dass nun auch reine online-Medien durch die Medienabgabe (welche die „Billag“ ablöst) gefördert werden können, und dass die SRG weiterhin mit genügend Ressourcen eine umfassende Informationsleistung erbringt. Ebenso begrüsst impressum die diversifizierte indirekte Medienförderung und die Schaffung der staatsfernen Regulierungsbehörde KOMEM, die für die Verteilung der Medienabgabe zuständig ist.

Informationsvielfalt nimmt trotz BGeM ab
impressum stellt aber fest, dass das BGeM in der vorgeschlagenen Form die Informationsvielfalt nicht stärken wird. Denn durch das BGeM werden den Medien nicht mehr Mittel zufliessen, als dies mit dem bisherigen Bundesgesetz über Radio und Fernsehen bereits der Fall ist. Die Mittel werden nur sinnvoller verteilt. Darum fordert impressum, dass die Höhe der Medienabgabe eine ausreichende Informationsvielfalt garantieren muss.

impressum – Geschäftsführer Urs Thalmann dazu: „Der Staat ist sowieso zu mehr Medienförderung verpflichtet. Denn der Bürger hat ein verfassungsmässiges Recht auf vielfältige Information, um sich seine Meinung zu bilden. Der Markt hat versagt und erbringt diese Leistung nicht mehr: Schon heute fehlen dem Journalismus mehr als eine Milliarde Franken pro Jahr!“

Ethik soll vorgeschrieben und Text nicht diskriminiert werden
In 10 Hauptforderungen formuliert impressum wichtige Ergänzungen zum vorliegenden Entwurf. Diese haben alle zum Ziel, dass in der Schweiz den Einwohnern weiterhin vielfältige, unabhängige und ethisch integre journalistische Informationen zur Verfügung stehen. Daher fordert impressum, dass journalistische Medienunternehmen nur gefördert werden, wenn sie sich an die ethischen Regeln des Journalismus halten. Diese sind in der „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ festgehalten, die seit Jahrzehnten den von der ganzen Branche anerkannten Standard der Berufsethik darstellt und die Grundlage der Stellungnahmen des Schweizer Presserats bildet.** Eine weitere Hauptforderung besteht darin, dass online-Textjournalismus ebenso gefördert werden muss wie audiovisueller Journalismus. Der vorgeschlagene Ausschluss von Textjournalismus würde zu falschen Anreizen führen.

Den Volltext der Stellungnahme von impressum finden Sie hier.

Weiter von impressum mitgetragene Forderungen bei Media Forti: www.mediaforti.ch.

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