Grundsätzlich begrüsst impressum die Einführung eines Transparenzregisters, erachtet jedoch dessen vorgeschlagene Regelung in einem entscheidenden Punkt als zu restriktiv.
Mangelnde Öffentlichkeit des Registers
Der Vorentwurf des TJPG sieht keinen Zugriff für Medienschaffende auf das neue Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten von schweizerischen juristischen Personen sowie von bestimmten Kategorien ausländischer Gesellschaften vor. Eine solche restriktive Regelung entspräche zwar dem Minimalstandard der Financial Action Task Force (FATF/GAFI) zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Allerdings empfiehlt die FATF, Medien und Nichtregierungsorganisationen im öffentlichen Interesse Zugriff auf das Register zu gewähren. Andere Staaten wie zum Beispiel Deutschland folgen dieser Empfehlung.
In diesem Zusammenhang verweist der erläuternde Bericht auf das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Allerdings gewährt das BGÖ nur im Einzelfall Zugriff und sieht einen besonderen Schutz für Personendaten und Daten juristischer Personen vor. Es ist daher zu befürchten, dass insbesondere Journalistinnen und Journalisten auf dem Umweg über das BGÖ nicht dieselben Informationen erhalten würden wie bei einem direkten Zugriff.
Aus diesem Grund fordert impressum im Rahmen der Vernehmlassung zum TJPG, dass insbesondere Medienschaffende einen direkten Zugriff auf das eidgenössische Register der wirtschaftlich berechtigten Personen erhalten.