Coronavirus: Verlängerung der finanziellen Hilfsmittel

Der Bund hat verschiedene Covid-Beihilfen bis Ende 2022 verlängert. Die einzelnen Entscheidungen werden im Folgenden näher erläutert.

Die Corona-Erwerbsausfallentschädigung (EO) für Selbstständige, die bis Ende 2021 gültig war, wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.

Personen, die aufgrund von Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus einen Erwerbsausfall erleiden, erhalten somit auch 2022 eine finanzielle Unterstützung. Die Erwerbsausfallentschädigung Covid-19 kann somit bis Ende nächsten Jahres weiter ausbezahlt werden, wenn eine Unterbrechung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit vorliegt. Dies ist insbesondere für freischaffende Journalistinnen und Journalisten wichtig.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86506.html

Verschiedene Bestimmungen im Bereich der Kurzarbeit wurden verlängert.

Am 17. Dezember 2021 hat das Parlament beschlossen, einige Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung bis Ende 2022 zu verlängern. So bleiben die Aufhebung der Voranmeldefrist und die verlängerte Bewilligungsdauer von bis zu sechs Monaten bis zum 31.12.2022 in Kraft. Zudem hat das Parlament die höhere Kurzarbeitsentschädigung für geringe Einkommen ebenfalls bis Ende 2022 verlängert.

Des Weiteren beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) damit, eine Verordnungsanpassung vorzubereiten, welche im Falle von breitflächig angeordneten Betriebsschliessungen oder massiven Einschränkungen eine Einführung der Kurzarbeitsentschädigung für zusätzliche Anspruchsgruppen ermöglicht.

Mehr dazu: www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-86545.html

Die Nothilfe für Kulturschaffende wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Das Parlament hat die Nothilfe an Kulturschaffende bis zum 31.12.2022 ausgedehnt. Darauf gestützt hat der Bundesrat die Verordnung über die von Suisseculture Sociale betreute Nothilfe verlängert. Davon profitieren Kulturjournalistinnen, Fotografen, sowie Medienschaffende, die hauptsächlich im kulturellen Bereich tätig sind.

Mehr dazu unter folgendem Link: https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/themen/covid19/massnahmen-covid19/chronologie-massnahmen-kultursektor.html

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