In einer koordinierten Aktion veröffentlichten am 21. Februar 2022 zahlreiche Medien weltweit unter der Bezeichnung Suisse Secrets Informationen zum Schweizer Finanzplatz. Suisse Secrets basierte auf durchgesickerten Informationen aus über 18’000 Bankkonten, die von der Credit Suisse seit den 1940er Jahren bis Ende der 2010er Jahre verwaltet wurden. 24heures hatte in seiner Ausgabe vom selben Tag erklärt, warum die Schweizer Medien nicht an dieser Untersuchung teilnehmen konnten: Der 2015 geänderte Artikel 47 des Bankengesetzes über das Bankgeheimnis dehnt die Strafverfolgung auf Personen aus, welche Bankgeheimnisse «weiteren Personen offenbaren». Damit war das Risiko für die Schweizer Medien zu gross.
Denn nach dieser Gesetzesbestimmung kann sich nunmehr jede Person, die gestohlene Bankdaten zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten verwendet, der Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig machen, auch wenn sie nicht dem betreffenden Institut angehört und auch wenn sie keine Funktion im Bankwesen ausübt. Obwohl die rechtliche Tragweite dieser Bestimmung nicht ganz klar ist, haben die Medien in der Schweiz darin ein Risiko für eine strafrechtliche Verfolgung erkannt und daher auf jegliche Veröffentlichung im Zusammenhang mit den Suisse Secrets verzichtet.
Für den Verband impressum - die Schweizer Journalistinnen und Journalisten würde eine strikte Anwendung von Art. 47 des Bankengesetzes auf Journalistinnen und Journalisten einen schweren Eingriff in die Pressefreiheit und das Recht auf Information darstellen.
Als Reaktion auf die Nichtveröffentlichung dieser Suisse Secrets-Untersuchungen durch die Schweizer Medien wurde am 18. März 2022 eine parlamentarische Initiative im Nationalrat eingereicht. Diese verlangt eine Änderung dieser Bestimmung des Bankengesetzes, da "keine Vorzugsbehandlung von Banken eine Verletzung der Pressefreiheit rechtfertigen» könne.
impressum - die Schweizer Journalistinnen und Journalisten wurde um eine Stellungnahme zu den in dieser parlamentarischen Initiative vorgesehenen Änderungen gebeten und begrüsst diesen Schritt, der für die Wahrung der Grundfreiheiten, insbesondere der Pressefreiheit, notwendig ist.