Die Rechtsberatung und der Rechtsschutz von impressum führen zu den erhofften Ergebnissen

In den letzten Monaten konnten sowohl die Rechtsberatung durch die ZentralsekretärInnen als auch der Rechtsschutz (Fälle, die durch die Rechtsschutzversicherung mit Vertrauensanwälten abgedeckt sind) die Rechte der impressum-Mitglieder geltend machen.

Mit der Unterstützung von impressum wurde in einem Fall einer missbräuchlichen, gar diskriminierenden Kündigung zugunsten des geschädigten Journalisten eine gütliche Einigung getroffen. Dem Mitglied wurde eine Entschädigung in solchem Umfang zugesprochen, als ob ein Gericht komplett zugunsten des Journalisten entschieden hätte. Die Klärung des Falles dauerte jedoch mehr als sechs Monate.

Zwei weitere Fälle im Zusammenhang mit dem Sozialplan 2016 für 24 Heures und La Tribune de Genève (zwei Tamedia-Titel) wurden ebenfalls zur Zufriedenheit der Mitglieder beigelegt. Dies dank der Rechtsschutzversicherung mit unseren Vertrauensanwälten. Ein weiterer erfolgreicher Fall: Ein regelmässiger freier Journalist, der seit vielen Jahren für eine Konsumentenzeitschrift arbeitet, erhielt nichts, als die Zeitschrift abgeschafft wurde. In erster Instanz hat das Gericht das Bestehen eines Arbeitsvertrages unter Berücksichtigung der Umstände anerkannt und dem impressum-Mitglied für den ungenutzten Urlaub der letzten 5 Jahre eine Vergütung zugesprochen. Der Arbeitgeber legte gegen dieses Urteil Berufung ein. In Anbetracht der Grundsätze, die für Freie in der ersten Instanz festgelegt wurden, hoffen wir, dass das Berufungsurteil für unser Mitglied wieder positiv ausfällt. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Diese Fälle – das sind natürlich nur ein paar Beispiele - zeigen, dass die Mitglieder Recht hatten, sich nicht alles gefallen zu lassen und zu kämpfen, und dass die Rechtsberatung und der Rechtsschutz zu beachtlichen Erfolgen führen.

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