Im Schatten der Abbaumassnahmen bei Tamedia und der SRG stellte die FMH ihre wissenschaftsjournalistischen Publikationen am 22. August 20204 ein. Die FMH untersagte ihrer Tochtergesellschaft EMH fristlos die Fortsetzung ihrer publizistischen Aktivitäten. Dies zwang den EMH-Verlag dazu, Konkurs anzumelden. 35 Angestellte verlieren ihr Einkommen und bereits in Auftrag gegebene Artikel an freie Wissenschaftsjournalist:innen wurden ausgesetzt. Offene Rechnungen können im Konkursverfahren gemeldet werden - mit ungewissem Ausgang.
Offenbar gaben nicht wirtschaftliche Gründe den Ausschlag. Zwar kämpfte auch der EMH-Verlag (Schweizerischer Ärzteverlag) wie andere journalistische Publikationen mit den sinkenden Werbeeinnahmen. Nach Angaben des EMH-Verlags hätten die Mittel jedoch auch ohne finanzielle Unterstützung der FMH (Verband der Schweizer Ärzte) ausgereicht, um die Herausgabe der «Schweizerischen Ärztezeitung» (SÄZ) sowie des «Swiss Medical Forum» (SMF) zumindest bis zum Jahresende fortzusetzen. Die Gründe für den drastischen Schritt des Eigentümers (FMH) scheinen jedoch nicht im Geld zu liegen, sondern in einem Vertrauensverlust zwischen Eigentümer und Verlag: „Dieses Vertrauen lag jedoch nicht mehr vor, somit fehlte die erforderliche Grundlage für eine Weiterführung der Zusammenarbeit“, so die Aussage der FMH in der NZZ (Online-Ausgabe vom 27.08.2024).
In einer Stellungnahme auf dem eigenen Portal «Swisshealthweb» sagt Ludwig T. Heuss, Verwaltungsratspräsident ad interim der EMH, dazu: „Über nichts wurde in den vergangenen zwei Jahren mit der FMH-Spitze so viel diskutiert und gestritten, wie über dieses bewährte Redaktionsstatut. Noch in der letzten gemeinsamen Verwaltungsratssitzung wurde mit lauter Stimme betont: wenn wir bezahlen sollen, dann sagen wir auch überall was drin steht.“
impressum ist über dieses Vorgehen irritiert. Als Eigentümerin einer journalistischen Publikation ist die FMH an die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» gebunden und hat die redaktionelle Unabhängigkeit zu gewährleisten. Sie hat natürlich die Möglichkeit, die allgemeine Ausrichtung der Publikation durch publizistische Leitlinien zu prägen und kann diese auch in Zusammenarbeit mit der Redaktion anpassen. Demgegenüber ist es nicht akzeptabel, eine offenbar unliebsam gewordene journalistische Publikation ohne Vorankündigung einfach einzustellen und ihr die Existenzgrundlage zu entziehen.
Angesichts des plötzlichen Endes dieser Publikationen erinnert impressum die verantwortlichen Unternehmen an ihre Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen Mitarbeitenden. Die kurzfristigen Entscheidungen, die zu diesem massiven Arbeitsplatzverlust führten, stellen wir in Frage. impressum fordert die beteiligten Verbände auf, ihrer Verantwortung nachzukommen und die finanziellen Folgen für die Betroffenen abzufedern. Insbesondere ist wichtig, dass die ausstehenden Honorare für die freien Mitarbeitenden vollständig beglichen werden.
Impressum steht seinen Mitgliedern in dieser herausfordernden Zeit zur Seite und engagiert sich dafür, dass die betroffenen Mitarbeitenden die notwendige Unterstützung erhalten.