„In einem Umfeld, in dem die mediale Verarbeitung von Live-Musik komplexer geworden ist, wurde die Charta einvernehmlich und in enger Zusammenarbeit mit den Verbänden rund um Fotografie und Medien (auf Initiative von impressum hin) und den Westschweizer Musikfestivals (insbesondere dem Paléo Festival und dem Montreux Jazz Festival) ausgehandelt. Ziel war es, die professionellen Beziehungen und das harmonische Arbeitsumfeld zu erhalten, sowie gemeinsam eine optimale Abdeckung in den Medien zu gewährleisten. Beide Seiten verpflichten sich, in diesem Sinne zu handeln.“ (Auszug aus dem Vorwort der Charta, die bislang nur in französischer Sprache vorliegt).
impressum – die Schweizer JournalistInnen ist erfreut über die enge Zusammenarbeit zwischen zwei der grössten Musikfestivals in der Schweiz einerseits und den Fotografen andererseits, welche ihre Tätigkeit fortan in einem noch flexibleren Rahmen ausüben können werden.
Der Vorstoss wird von der ganzen Branche unterstützt, so auch von den Verlegern, welche Mitglied des Westschweizer Verlegerverbandes Médias Suisses sind.
Vergangenen Sommer hatten der Verband impressum und die Sektion der Fotojournalisten auf die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen hingewiesen. Es war insbesondere im Rahmen des Paléo Festivals in Nyon und des Montreux Jazz Festival zu Problemen gekommen.
In der Folge haben sich impressum und die Schweizer FotojournalistInnen der Angelegenheit angenommen und während eines Jahres mit dem Paléo Festival Nyon und dem Montreux Jazz Festival intensive Verhandlungen geführt, damit die zuletzt eingeführten Einschränkungen nicht noch weiter ausgedehnt oder zu einer unumstösslichen Gewohnheit werden, sondern die Fotografen die Festivals im Sommer 2016 umfassend abdecken können.
Mit der Unterzeichnung der Charta wurde dieses Ziel nun erreicht. Das Dokument ruft insbesondere in Erinnerung, dass sich die Arbeit der Fotojournalisten auf die Pressefreiheit und die Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten stützt. Akkreditierte Reporter können grundsätzlich mindestens während der ersten drei Stücke der Künstler Bilder aufnehmen. Auf der anderen Seite verpflichten sich die Festivals, angemessene Bereiche zur Verfügung zu stellen, damit die FotografInnen ihre Arbeit optimal ausüben können. Weiter verpflichtet sich das Festival, sich bei den Künstlern dafür einzusetzen, dass diese kein Einsichtsrecht keine teilweise oder ganze Abtretung der Bildrechte, sowie keine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Fotografien verlangen. Daneben sind weitere Bedingungen vorgesehen, beispielsweise sind die Festivals verpflichtet, retouchierte und vom Künstler genehmigte Bilder entsprechend zu kennzeichnen, wenn solche zur Verfügung gestellt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Charta für die Arbeitsbedingungen der Fotografinnen keine grossen Veränderungen mit sich bringt, hingegen für die Unterzeichnenden gegenseitige Rechte und Pflichten vorsieht und von Seiten der Festivals noch mehr Einsatz fordert. Ebenfalls sei erwähnt, dass die Verhandlungen in einem Klima der Kooperation geführt werden konnten. Die Charta erlaubt es insbesondere, die von den Fotografen seit Jahren beobachtete, schleichende Entwicklung einzudämmen, die Bilder und das Image immer weiter und um jeden Preis kontrollieren zu wollen.
Die Charta wurde unterzeichnet von den Festivals, impressum und seiner Sektion der FotojournalistInnen sowie von Médias Suisses und der Vereinigung der Schweizer Berufsfotografen USPP. Downloadlink zur Charta (vorerst nur in französischer Sprache, eine Übersetzung ist geplant