impressum beklagt die Verletzung der Medienfreiheit durch Bundes-Strafbefehl gegen SRG-Journalisten

Der RTS-Journalist Joël Boissard hat einen Fehler im System des elektronischen Wahlsystems aufgezeigt, indem er im März 2015 selbst zweimal abstimmen konnte und dann den Systemfehler sofort der Staatskanzlei angezeigt hat. Trotzdem erliess nun die Bundesanwaltschaft Strafbefehl. Sie beschuldigt Boissard des vorsätzlichen Missbrauchs politischer Rechte. impressum sieht in dieser Bestrafung eine schwere Verletzung der Medienfreiheit.

Nach seinem Umzug im März 2015 aus dem benachbarten Frankreich nach Genf erhielt der Journalist Joël Boissard die Abstimmungsunterlagen für die kantonalen Vorlagen gleich zweimal: einmal als Auslandschweizer und einmal als Genfer Einwohner. Der Journalist wollte nachprüfen, ob es möglich wäre, zweimal abzustimmen. Es gelang ihm wider Erwarten im Zeitraum von vier Minuten. Auf diese Weise entdeckte er im öffentlichen Interesse einen Fehler im elektronischen Abstimmungssystem.  

Integer hat Joël Boissard der Staatskanzlei den Fehler angezeigt und seine entsprechende Reportage angekündigt. „ Ich habe ihnen mitgeteilt, dass ich meine Stimme zweimal abgeben konnte, und ich verlangte Erklärungen zu dieser Anomalie. Ich wollte auch wissen, ob meine zweite Stimmabgabe gezählt oder automatisch annulliert werde,“ erklärte er gegenüber „Le Matin Dimanche“ vom 4. Dezember 2016.  

Aber die Staatskanzlei hat ihn angezeigt. Die Affäre gelangte an die Bundesanwaltschaft, die ihm via Strafbefehl wegen Abstimmungsbetrugs eine bedingte Strafe von Tagessätzen auferlegte. Joël Boissard und die RTS wollen den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.  

impressum – die Schweizer JournalistInnen – sind verblüfft vom Strafbefehl gegen Joël Boissard. Die grösste Schweizer Organisation von BerufsjournalistInnen betrachtet das Vorgehen von Joël Boissard als im öffentlichen Interesse liegend, zumal er den Fehler selbst der Staatskanzlei angezeigt hat. impressum sieht im Strafbefehl der Bundeskanzlei darum eine schwere Verletzung der Medienfreiheit.

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