Kündigungsschutz: Die Schweiz steht auf der schwarzen Liste der UNO

Die Schweiz ist gefordert, stärker gegen missbräuchliche Entlassungen von Arbeitnehmern vorzugehen, die in Gewerkschaften oder Personalkommissionen tätig sind, oder Stiftungsräten von Pensionskassen angehören.

Konkret wird der Schweiz vorgeworfen, im Bereich des Kündigungsschutzes die Menschenrechte von Arbeitnehmern auf Gewerkschaftsebene verletzt zu haben. Diese Rechte werden durch das Übereinkommen Nr. 98 garantiert, das die Schweiz ratifiziert hat. Bereits 2004 hatte die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) dem Bundesrat mitgeteilt, dass die im Obligationenrecht (Art. 336a Abs. 2 OR) vorgesehene maximale Entschädigung von 6 Monatslöhnen im Falle einer Entlassung nicht ausreichend abschreckend wirkt. Die IAO ersuchte die Schweiz, die maximale Entschädigung auf mindestens 12 Monatslöhne festzusetzen und in den schwerwiegendsten Fällen die Wiedereinstellung der entlassenen Person vorzusehen. Diese Kritik der UNO kommt in einem Jahr, in dem die IAO in Genf ihr 100-jähriges Bestehen feiert, und in dem die Schweiz die Jubiläumskonferenz der IAO präsidiert.

impressum schliesst sich den Forderungen des SGB an und verlangt von Bundesrat und Parlament, rasch zu handeln, denn eine solche Situation ist für ein Land wie die Schweiz nicht akzeptabel. Entwicklungen in diese Richtung kommen allen Journalisten zugute, die Mitglied einer ReKo oder PeKo sind. Davon profitieren alle Journalisten, die sich in einer krisengebeutelten Branche aktiv für die Interessen ihrer Kollegen einsetzen und Solidarität zeigen.

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