Das Vielfaltssterben der journalistischen Publizistik erreicht mit dem Joint Venture einen neuen Tiefpunkt. impressum fordert von den Firmen den Verzicht auf Kündigungen und von Bund und Kantonen Sofortmassnahmen. Die WEKO muss ihre Verantwortung wahrnehmen, „sozial schädliche Auswirkungen“ marktbeherrschender Stellungen zu verhindern. Und Bund und Kantone sollen mit ausgeschriebenen Leistungsaufträgen für journalistische Projekte die Vielfalt aktiv und direkt stärken.
Nach der Ankündigung der Zusammenführung der Regionalzeitungen von AZ Medien und der NZZ-Gruppe beobachtet Urs Thalmann, Geschäfsführer von impressum: „Dass das ökonomische Modell der Verleger nicht mehr ausreichend funktioniert, um die für die Demokratie notwendige Vielfalt zu gewährleisten, ist dieser neuen Hiobsbotschaft offensichtlich. Bis auf weiteres kann vom Markt nicht mehr erwartet werden, dass er alleine die Vielfalt der Information in journalistischen Qualitätsmedien garantiert. Die WEKO muss eingreifen und rasche Stützmassnahmen durch Bund und Kantone sind unerlässlich.“
Mediengesetz kommt zu spät
Bis ein neues Bundes-Mediengesetz in Kraft treten kann, werden mehrere Jahre vergehen, und der Verlust bis dahin wäre nicht vertretbar, indem einerseits wertvolle journalistische Infrastrukturen dem Sparfieber zum Opfer fallen und andererseits kostspielig ausgebildete Journalistinnen und Journalisten gezwungen werden, in einen anderen Beruf zu wechseln. Die vorgeschobene Streitfrage, ob für die staatliche Medien- und Presseförderung eine Bundeskompetenz vorhanden sei oder nicht, darf nicht zur Ausrede für Untätigkeit werden. Schliesslich verfügt die Schweiz über eine lückenlose Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen. Wird der Bund nicht tätig, liegt die Verantwortung bei den Kantonen.
Verzicht auf Personalabbau und Einsatz für die Medienförderung
Von den Verlagen, die vorläufig nur mit Abbau auf den Inserate- und Abonnentenschwund reagieren, fordert impressum, dass sie das Versagen des Markts für journalistische Produkte eingestehen und es sich damit ermöglichen, konstruktiv an der Gestaltung einer direkten Journalismusförderung mitzuarbeiten, die sie bisher kategorisch ablehnen. Bis zur Förderung sollen die Verlage mit einem Abbaustopp glaubwürdig machen, dass die publizistische Vielfalt zu ihren Prioritäten gehört.
Ausschreibung von Leistungsaufträgen durch Bund und Kantone
impressum schlägt vor, dass kantonale und/oder bundesstaatliche Leistungsaufträge ausgeschrieben werden. Sowohl bestehende als auch neue journalistische Informationsanbieter sollen sich darum bewerben können. Die Finanzierung muss durch die allgemeinen Mittel bestritten werden, denn die Haushaltsabgabe (Billag) hat einen anderen Zweck und ihre Neuverteilung würde das Problem nicht lösen, sondern nur verschieben.
Verantwortung der WEKO, die Notbremse zu ziehen
In einem ersten Schritt sollte sich die Wettbewerbskommission WEKO auf ihre Verantwortung aus Art. 1 des Kartellgesetzes zurückbesinnen, „volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern“ und diesen Zusammenschluss sowie die Fusion der Tamedia-Titel verbieten. Denn auch die Beherrschung des publizistischen Markts kann „sozial schädlich“ schädlich sein, insbesondere, wenn damit die Meinungs- und Informationsvielfalt eingeschränkt wird und damit die Informationsfreiheit jedes einzelnen Einwohners langsam zur Papierleiche verkommt. Nicht nur der wirtschaftliche Markt, sondern auch der publizistische Vielfalt muss durch die WEKO sichergestellt werden.
Die WEKO steht damit in der Verantwortung, sowohl die Redaktionsfusionen bei Tamedia als auch das neue Joint-Venture zwischen AZ-Medien und der NZZ-Gruppe unter dem Gesichtspunkt der demokratierelevanten publizistischen Vielfalt kritisch zu beurteilen und einen fatalen Abbau zu verhindern.