Profond

Ungeachtet der vom Gericht erlassenen vorsorglichen Massnahmen setzt Profond seine Vergraulungsstrategie mit fragwürdigen Manövern fort.

Bekanntlich hat das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich am 21. September 2020 die von impressum beantragten vorsorglichen Massnahmen im Grundsatz gutgeheissen. Das Gericht hat die Pensionskasse Profond dazu verpflichtet, die laufenden Versicherungsverhältnisse mit am 1.1.2018 versicherten Personen einstweilen weiterzuführen.

In juristischer Hinsicht ist zu diesem Entscheid anzumerken, dass es sich bei der Verpflichtung, die Vertragsverhältnisse weiterzuführen, um eine vorläufige handelt. Das bedeutet, dass der schlussendliche Entscheid des Gerichts in der Hauptsache auch anders ausfallen könnte. Dieser Umstand hat sich Profond nun zunutze gemacht, um versicherte Mitglieder mit neuen Schreiben zu verunsichern. Darin behauptet Profond fälschlicherweise, dass Vorsorgeverhältnisse nach einem zu erwartenden langjährigen Gerichtsverfahren allenfalls rückwirkend und mit negativen Konsequenzen für die Versicherten einfach aufgelöst werden könnten. Dazu hält der von impressum mandatierte Rechtsanwalt eindeutig und unmissverständlich fest, dass es keine rückwirkende Auflösung bzw. Veränderung von Vorsorgeverhältnissen geben wird. Mit Schreiben vom 14. Oktober 2020 hat unser Rechtsanwalt sowohl Profond aufgefordert, solchem Treiben Einhalt zu gebieten, als auch das zuständige Sozialversicherungsgericht über das Verhalten von Profond informiert.

Sollten Sie von der Pensionskasse Profond weitere Schreiben erhalten oder aus einem anderen Grund Fragen zu Ihrer spezifischen Vorsorgesituation haben, so zögern Sie nicht, mit dem Zentralsekretariat von impressum Kontakt aufzunehmen.

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