Mitglieder, die ihre Vorsorge bei der Profond haben, wurden dieser Tage durch die Pensionskasse angeschrieben und aufgefordert, ihren Status als Selbständigerwerbende zu belegen. Die Profond kündigte gar an, anderenfalls „das Vorsorgeverhältnis bis zum 30. September 2020 aufzulösen.“
Die Profond hat sich vertraglich dazu verpflichtet, alle Versicherten der ehemaligen Pensionskasse der Journalistinnen und Journalisten zu übernehmen. Das gilt unverändert. Dass sie jetzt einigen dieser Personen den Ausschluss ankündigt, war nicht mit impressum abgesprochen und widerspricht dem Sinn des Übergangs von der PKJ zur Profond.
impressum lässt ein rechtliches Gutachten erstellen, um zu den von der Profond aufgeworfenen Fragen Klarheit zu bekommen. Falls Sie der Profond problemlos Ihren Status als Selbständigerwerbende, Selbständigerwerbender belegen können, empfehlen wir Ihnen, dies zu tun. Andernfalls warten Sie bitte weitere Informationen ab.
Für Fragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an info(at)impressum(dot)ch