mb Am 12. August 2022 hat das Zürcher Sozialversicherungsgericht die Klage von impressum gegen die Pensionskasse Profond abgewiesen. Mit der im Juli 2020 eingereichten Klage wollte impressum der Pensionskasse Profond verbieten lassen, Vorsorgeverhältnisse einseitig aufzulösen. Im September 2020 war impressum insofern erfolgreich gewesen, als das Gericht auf Begehren von impressum für die Dauer des Verfahrens vorsorgliche Massnahmen erlassen hatte, welche es Profond untersagten, einseitig Vorsorgeverhältnisse aufzulösen. Nachdem mit dem Urteilsspruch vom August 2022 auch die provisorischen Massnahmen weggefallen sind, fragt es sich, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die freischaffenden Journalistinnen und Journalisten von impressum hat.
Einigung mit Profond
Um Klarheit zu schaffen, hat impressum im September 2022 mit Profond einen Vergleich abgeschlossen. Darin verpflichtet sich Profond, den aktuellen Versichertenbestand bis längstens am 31. Dezember 2023 weiterzuführen. Damit soll sichergestellt werden, dass Profond die Vorsorgeverhältnisse mit aktuell bei dieser Pensionskasse versicherten impressum-Mitgliedern nicht vorzeitig und einseitig auflösen kann. impressum hat diesem Vergleich zugestimmt, weil Profond selbst bei einem erfolgreichen Weiterzug des Urteils die Möglichkeit hätte, den Vertrag per Ende 2024 ordentlich zu kündigen. Zudem wäre es im Falle eines Weiterzug des Urteils ungewiss, ob erneut vorsorgliche Massnahmen zugunsten der Versicherten hätten erwirkt werden können.
Was bedeutet das für freischaffende Journalistinnen und Journalisten?
Sofort nach Ausbruch des Konflikts mit Profond wurde ein Makler beauftragt, nach Alternativen zu suchen. Diese Suche gestaltete sich aus mehreren Gründen schwierig und verlief bislang ergebnislos. Aus diesem Grund hat der Zentralvorstand beschlossen, mit der Pensionskasse Freelance das Gespräch zu suchen. Ob jedoch eine kollektive Lösung für diejenigen Mitglieder von impressum, die nicht mehr von Profond versichert werden, erreicht werden kann, ist zurzeit offen. Vor diesem Hintergrund lässt sich die eingangs gestellte Frage zurzeit wie folgt beantworten: freischaffende Journalistinnen und Journalisten haben das Recht, bis Ende 2023 bei Profond zu bleiben. Der Zentralvorstand hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2022 eine alternative Pensionskassenlösung zu finden. Für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, wird parallel dazu mit der Pensionskasse Freelance das Gespräch gesucht, damit diejenigen unserer Mitglieder, die nicht mehr bei Profond verbleiben können, zu möglichst guten Bedingungen von der Pensionskasse Freelance aufgenommen werden. Fazit: freischaffende Journalistinnen und Journalisten, deren Alterskapital aktuell immer noch bei Profond versichert ist, müssen vorerst nichts unternehmen. Sie können die nächsten einschlägigen Informationen des Zentralsekretariats abwarten.