Revision des Urheberrechts: ein Komissionspostulat über die Vergütung redaktioneller Inhalte

Ihr Zentralsekretariat hat sich im Rahmen der Revision des Urheberrechts intensiv für einen Vergütungsanspruch von Journalisten und Journalistinnen gegenüber Google und anderen kommerziellen Internetplattformen eingesetzt. Diese Arbeit führte dazu, dass die Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur einstimmig ein Postulat an den Bundesrat richtete. In diesem Postulat forderte die WBK-SR den Bundesrat auf, die Umsetzung dieser Rechte in den nationalen Gesetzen der EU-Mitgliedstaaten zu erläutern.

dd Die Europäische Union hat eine Urheberrechts-Richtlinie erlassen, die einen Vergütungsanspruch von Journalisten und Verlagen gegenüber Internetplattformen wie Google anerkennt. Als Reaktion darauf hat die WBK des Ständerates einstimmig ein Postulat an den Bundesrat vorgelegt. Darin fordert sie den Bundesrat auf, zu prüfen, wie die Mitgliedstaaten der Union die europäische Version des Vergütungsanspruches von Journalisten umsetzen. Im EU-Recht ist der Vergütungsanspruch von Journalistinnen und Journalisten als Teil des Nachbarrechts der Verleger verankert. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Urheberrechts-Richtlinie in ihr nationales Recht umzusetzen.

Zur Erinnerung: Die Kommission hat im Februar einen Vergütungsanspruch von Journalistinnen und Journalisten gegenüber Google und ein Nachbarrecht für Verleger festgelegt. Der Ständerat ist auf den Gesetzesentwurf eingetreten, hat ihn aber zur genaueren Überprüfung an die Kommission zurückgeschickt. Ende März hatte die Kommission Anhörungen organisiert, an denen impressum teilnahm. Die Kommission hat ihre Entscheidung schliesslich aufgeschoben und ein Postulat eingereicht. Angesichts der Entwicklungen in der EU wird das Thema an Dringlichkeit gewinnen. In der Zwischenzeit wird impressum weiterhin Überzeugungsarbeit leisten, damit das Parlament eine Entscheidung trifft und das Feld nicht Google überlässt.

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