SRG: impressum klagt auf Gesamtarbeitsvertrag

impressum will vollwertiger Sozialpartner der SRG werden und mit dem SSM gemeinsam die Mitarbeitenden vertreten. impressum hat seit jeher den medialen Service Public verteidigt und will sich auch konstruktiv an der Sozialpartnerschaft beteiligen. Zusammen werden SSM und impressum stärker sein, und impressum-Mitglieder werden in jeder Hinsicht gleichberechtigt.

uth Das Anliegen ist alt: Schon 1991 hat impressum geklagt, damals noch unter dem Namen SVJ. Weil gerade Verhandlungen am Laufen waren, hat man sich auf einen vorläufigen Vergleich geeinigt, um später eine langfristige Lösung zu verhandeln – oder erneut zu klagen. Mit dem Vergleich hat impressum den Beobachterstatus bei GAV-Verhandlungen erworben. Seither ist eine impressum-Vertretung bei GAV-Verhandlungen dabei und bringt sich konstruktiv ein – aber eben nur in beobachtender Position.

Koalitionsfreiheit soll auch beim nationalen Service-Public-Anbieter gelten

Aber um was geht es überhaupt? Zunächst um die Koalitionsfreiheit. Jede und jeder Mitarbeitende in der SRG soll wählen können, von welchem Verband sie oder er sich gegenüber der Arbeitgeberin vertreten lässt. Das ist ein Grundrecht, und es wird ausgerechnet von der grössten medialen Service-Public-Anbieterin verweigert. Weiter erscheint es naheliegend, dass die grösste Schweizer Arbeitgeberin von Journalist:innen auch mit der grössten Schweizer Organisation von Journalist:innen eine Sozialpartnerschaft eingeht.

Es geht aber auch um Gleichberechtigung. Viele Journalistinnen und Journalisten haben gute Gründe, warum sie bei impressum bleiben wollen, auch wenn sie bei der SRG arbeiten. Zunächst wollen sie von einer unabhängigen Organisation vertreten werden, die ihnen im Falle von Schwierigkeiten auch eine Rechtschutzversicherung mit einem unabhängigen Anwalt garantiert. Weiter legen sie als unabhängige Journalist:innen Wert darauf, dass impressum nicht in ihrem Namen politische Parolen fasst, die nichts mit Medienpolitik zu tun haben, wie das bei SGB-Gewerkschaften der Fall ist. Und überhaupt wollen sie frei wählen dürfen, von welchem Verband sie vertreten werden, wenn ihnen dafür schon 156 Franken pro Jahr vom Lohn abgezogen werden. Dieser «Vollzugsbeitrag» geht nämlich ausschliesslich an die Hausgewerkschaft SSM (Schweizer Syndikat Medienschaffender). Auch jener von impressum-Mitgliedern.

«Parallelvertrag» heisst in der Praxis Anschluss an den bestehenden GAV

Seit den 90er-Jahren haben immer wieder Gespräche und Verhandlungen mit der SRG und dem SSM stattgefunden. impressum hat zahlreiche Wege aufgezeigt, wie eine Integration von impressum und seinen Mitgliedern in die Sozialpartnerschaft schrittweise und harmonisch vollzogen werden könnte. Doch trotz Verständnis bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Hausgewerkschaft wurde impressum der Zugang am Schluss stets verweigert. Das hat impressum nicht daran gehindert, stets loyal die Interessen der Mitarbeitenden der SRG und der SRG selbst zu verteidigen. Am sichtbarsten hat sich das gezeigt, als impressum uneingeschränkt und mit Überzeugung die Kampagne gegen «No Billag» unterstützt hat. Aber auch bei verschiedenen anderen medienpolitischen Aktivitäten nimmt impressum stets den medialen Service Public in Schutz. Damit die Bemühungen um Zusammenarbeit und die Loyalität nicht einseitig bleiben, hat der impressum – Zentralvorstand nun entschieden, die Sozialpartnerschaft klageweise einzufordern.

impressum will also mit dem SSM gemeinsame Sache machen. Warum lautet aber die Klage von impressum auf einen «Parallelvertrag»? Die Bezeichnung verwirrt und führt zu Missverständnissen. In der Tat geht nicht darum, zur ganzen Struktur, die dank des GAV besteht, eine Parallelstruktur aufzubauen, wie das vereinzelt und fälschlicherweise vermutet wird. Das wäre weder sinnvoll noch praktikabel, und es ist auch mit dem «Parallelvertrag» nicht nötig. Die bestehenden Gremien und Arbeitsgruppen würden weitergeführt – halt einfach mit der vollwertigen Beteiligung eines impressum – Mitglieds an den Stellen, wo es sinnvoll ist, weil impressum-Mitglieder nun gleichberechtigt wären und Mitspracherecht hätten. Auf «Parallelvertrag», also einen gleichlautenden GAV zwischen impressum und der SRG, wurde aus rechtstechnischen Gründen geklagt, da so nur gegen die SRG und nicht gegen die Kolleginnen und Kollegen des SSM geklagt werden musste. Wären das SSM und die SRG offen für die Aufnahme von impressum in den bestehenden GAV, würde impressum die Klage auf Parallelvertrag sofort zurückziehen. Doch ob Parallelvertrag oder Anschluss, der Effekt ist derselbe.

Denn beide Varianten führen zur Gleichberechtigung. Wenn diese einmal hergestellt ist, werden das SSM und impressum zusammenarbeiten. Nur die enge Zusammenarbeit macht Sinn und dient den Interessen der Mitarbeitenden. Das Ziel von impressum ist es, dass sich das SSM und impressum absprechen, dass man sich gegenseitig vertritt, dass man gemeinsame Positionen definiert und mit geeinten Kräften die Arbeitnehmenden gegenüber der SRG vertritt. Und nicht zuletzt, dass man gemeinsam den Organisationsgrad bei der SRG endlich wieder erhöht.

Gleichbehandlung für impressum – Vertreter:innen

Viele, die sich für ihre Kolleg:innen engagieren wollen, und bei impressum Mitglied sind, kennen die Ungleichbehandlung. So steht etwa in Art. 35 des GAV: «Den Vertreterinnen und Vertretern des SSM werden für die Ausübung ihrer gewerkschaftlichen Tätigkeit bezahlte Urlaube gewährt.» Auch SSM-Mitglieder, die sich nicht aktiv engagieren, bekommen Freizeit für die Teilnahme an Sektionsanlässen oder Delegiertenversammlungen. Nicht so impressum – Mitglieder. Der Artikel zeigt exemplarisch, wie impressum - Mitglieder systematisch von der Sozialpartnerschaft ferngehalten werden. Im Prinzip steht es ihnen zwar offen, in paritätischen Kommissionen als Beobachter:innen zuzuhören. Aber eben, ohne Mitbestimmungsrecht, und natürlich in ihrer Freizeit ausserhalb der Dienstpläne… Und wenn die Geschäftsleitung der SRG der Organisation der Arbeitnehmenden etwas mitzuteilen hat oder etwa bevorstehende Restrukturierungen bespricht, so bleiben impressum-Vertreter:innen stets aussen vor. Die Liste lässt sich fortführen. Letztlich aber dient es niemandem, wenn ein Teil der Mitarbeitenden von der gelebten Sozialpartnerschaft ausgeschlossen wird. Auch darum strebt impressum an, zum vollwertigen Sozialpartner zu werden.

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