Tamedia: neue Entwicklungen

impressum an der Tamedia-Generalversammlung und ein Schlichtungsverfahren in der Westschweiz, das Wirkung zeigt

Am 20. April 2018 nahm impressum zusammen mit syndicom an der Generalversammlung von Tamedia in Zürich teil. Dominique Diserens erwähnte für impressum insbesondere die heikle Situation der französischsprachigen Redaktionen, die mit der neuen Reorganisation nicht mehr vollständig in Genf vertreten ist. Die Redaktionen der Tamedia-Zeitungen, impressum und syndicom forderten das Management auf, für zwei Jahre auf Entlassungen zu verzichten. Weiter haben sie vorgeschlagen, die Hälfte der Dividenden für Investitionen und für Beschäftigung und Rekrutierung neuer Mitarbeiter zu nutzen.

In der Westschweiz hat impressum in den letzten Monaten die Zusammenarbeit mit den Redaktionen intensiviert. Zwei Anwälte, Luc Recordon und M. Chavanne, wurden mit der Beratung von impressum, syndicom und den Redaktionen beauftragt. Zunächst sahen die Anwälte eine Mediation vor, dann ein Schlichtungsverfahren vor der Waadtländer Schlichtungsstelle, insbesondere weil im kantonalen Schlichtungsverfahren beiden Parteien die Pflicht zum Verzicht auf Zwangsmassnahmen auferlegt wird. Am 27. März fanden zwei Generalversammlungen der französischsprachigen Redaktionen statt, anlässlich derer die Durchführung des Schlichtungsversuchs im Kanton Waadt einstimmig beschlossen wurde. Die Hauptaufgabe dieser Schlichtungsstelle besteht darin, kollektive Arbeitsstreitigkeiten zu verhindern. In seinen Anträgen fordern impressum, syndicom und die westschweizer Redaktionen, für zwei Jahre auf Entlassungen zu verzichten und Matin Semaine in Papierform zu behalten.

Tamedia hat sich zunächst gegen dieses Schlichtungsverfahren gesträubt mit Verweis darauf, dass es im GAV ein Schlichtungsverfahren gibt und dieses einzuhalten ist. Am 18. April 2018 fand eine Anhörung vor dem Präsidenten der Waadtländer Schlichtungsbehörde statt. Der Präsident der Schlichtungsbehörde erklärte sich für zuständig, bat aber die Antragsteller, bis zum 9. Mai schriftlich nachzuweisen, dass es tatsächlich einen "kollektiven Arbeitskonflikt" gibt. Sobald dies bewiesen ist, wird es (zumindest) eine zweite Sitzung geben, in der die Schlussfolgerungen diskutiert werden sollten. Während des Schlichtungsverfahrens kann Tamedia keinen Mitarbeitern kündigen.

Newsletter