Im Dezember 2020 beauftragten die Westschweizer Redaktionen von Tamedia die Dach-Personalkommission und impressum, ein Schlichtungsverfahren im Kanton Waadt einzuleiten. Ein erster Erfolg konnte mit der Aushandlung eines Entlassungsstopps erzielt werden. Jedoch galt dieser nur bis Ende April 2021.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens einigten sich die Sozialpartner in Bezug auf die Modalitäten der Mitspracherechte der Redaktionen, der Dach-Personalkommission sowie des Berufsverbandes impressum. Diese Einigung beruht auf dem GAV sowie auf der internen Betriebsvereinbarung der Redaktionen (AIR II). Die getroffene Vereinbarung stärkt die im GAV verankerte Konsultationspflicht, die von den Verlegern oft vergessen wird. Darüber hinaus wurden auch Punkte geregelt, die im GAV nicht vollständig geklärt waren.