Tamedia-Tageszeitungen: Journalistenverband ruft Weko an - i-express Bern

impressum, der grösste Berufsverband der Schweizer Journalistinnen und Journalisten, kämpft gegen die Vereinheitlichung der Tamedia-Tageszeitungen, indem er die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) anruft. Er macht geltend, der Zürcher Medienkonzern missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, was sozial schädliche Auswirkungen habe.

impressum, die grösste Journalistenorganisation der Schweiz, stellt sich gegen die Zusammenlegung von Tamedia-Zeitungsredaktionen ab 1. Januar 2018. Geht es nach der Tamedia AG, werden die zwölf bezahlten Tageszeitungen und ihre beiden Sonntagszeitungen in der Deutschschweiz und der Suisse romande in Zukunft von je einer Grossredaktion pro Sprachregion beliefert.

In der „Berner Zeitung“ wird also in Zukunft das gleiche stehen wie im „Bund“, mit Ausnahme der Lokalnachrichten. Die Texte für die Leserinnen und Leser in der Bundeshauptstadt werden zu einem grossen Teil aus Zürich angeliefert. Die Zürcher Regionalzeitungen werden den gleichen Inhalt haben wie der „Tages-Anzeiger“, mit Ausnahme des Lokalteils. Und die „Tribune de Genève“ wird ebenso zu einem Grossteil mit der „24 Heures“ aus Lausanne gleichgeschaltet.

Verarmung der Informations- und Meinungsvielfalt

Nach Ansicht von impressum hat die Konzentration der Tamedia-Zeitungsredaktionen eine in der Schweiz noch nie dagewesene Verarmung der Informations- und Meinungsvielfalt zur Folge. Diese sind in unserer direkten Demokratie besonders wichtig, damit sich die Stimmberechtigten ihre Meinung aus verschiedenen Quellen bilden können.

Missbrauch eines Monopols

Nur weil der Tamedia AG beide Berner Tageszeitungen gehören und sie keine lokale Konkurrenz zu fürchten hat, kann sie es sich leisten, deren Redaktionen zu demontieren und die Inhalte zu einem grossen Teil in Zürich zu produzieren.

Nach vorherrschender Meinung bezweckt das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen  (Kartellgesetz), negative volkswirtschaftliche Auswirkungen von Kartellen, Monopolen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern. In Artikel 1 des Kartellgesetzes werden indes nicht nur volkswirtschaftlich schädliche Auswirkungen von Wettbewerbsbeschränkungen angesprochen, sondern auch sozial schädliche Auswirkungen, welche es gleichermassen zu verhindern gelte. Vor dem Hintergrund des klaren Wortlauts des Gesetzes erstaunt die Aussage des Wettbewerbsrechtlers Roger Zäch von der Universität Zürich, welcher gegenüber persoenlich.com sagte, er könne kein kartellrechtliches Problem erkennen. Man darf gespannt sein, ob sich die Weko in diesem demokratiepolitisch bedeutsamen Fall getraut, die soziale Dimension des Kartellgesetzes wirksam werden zu lassen.

Aus diesen Gründen fordert impressum die Weko erstens auf, festzustellen, in welchen Regionen der Schweiz die Tamedia AG über eine marktbeherrschende Stellung verfügt. Zweitens soll die Weko prüfen, ob das Verhalten der Tamedia AG volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen zeitigt. Drittens wird als vorsorgliche Massnahme gefordert, dass Tamedia die Reorganisationsmassnahmen einstweilen aussetzt.

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