Verlieren Sie als regelmäßiger externer Medienmitarbeiter ihre Aufträge? Fordern Sie Kurzarbeit!

Seit dem Entscheid des Bundesrats vom 8. April kann auch für sogenannte Mitarbeitende „auf Abruf“ Kurzarbeit beantragt werden. Das betrifft viele regelmässig freie Journalistinnen und Journalisten. Sie müssen seit mehr als 6 Monate bei einem Arbeitgeber beschäftigt sein.

Dies vernünftige Anpassung der Notverordnung wird es vielen freien Journalistinnen und Journalisten ermöglichen, auch während der Coronakrise ein Einkommen zu erhalten. Regelmässig freie Journalistinnen und Journalisten haben sozialversicherungsrechtlich meistens den Status von Angestellten, und zwar unabhängig davon, ob sie einen schriftlichen Vertrag haben und ob dieser Worte oder Titel wie z. B. „Auftrag“ oder „freie externe Mitarbeit“ enthält. Seit dem erwähnten Entscheid haben sie unabhängig von den Schwankungen ihres Arbeitspensums Anspruch auf Leistungen bei Kurzarbeit, und zwar grundsätzlich auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber die von ihm zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge in der Vergangenheit nicht vollumfänglich geleistet hat. Es ist Sache des Arbeitgebers, etwaige Rückstände der Arbeitgeberbeiträge der letzten fünf Jahre nachzuschiessen. Diese Erweiterung der Kurzarbeit tritt am 9. April rückwirkend auf den 1. März 2020 in Kraft. Es obliegt den Medien, die Sie beschäftigen, die HRT-Zulage zu beantragen, und wir empfehlen Ihnen grundsätzlich, sie zu akzeptieren bzw. einzufordern.

Für Einzelheiten zum Vorgehen konsultieren Sie bitte unsere neuen FAQ. Im Zweifelsfalle und bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Darüber hinaus haben Sie nun auch die Möglichkeit, während der Kurzarbeit befristet anderweitig zu arbeiten, ohne dass dies Ihren Anspruch auf Kurzarbeitsleistungen schmälert. Es wäre wohl weiser gewesen, hätte es der Bundesrat JournalistInnen ermöglicht, auch bei Kurzarbeit weiterhin die Öffentlichkeit zu informieren, wie impressum es fordert. Immerhin könnte es die gültige Regelung einigen Freien ermöglichen, Teile ihrer Einkommensausfälle zu kompensieren.

Wir laden Sie ein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie Schwierigkeiten haben, Ihre Rechte geltend zu machen.

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