Die grösste Schweizer Journalistenorganisation impressum hatte in seiner Stellungnahme gegenüber dem BAKOM verlangt, dass durch Auflagen sichergestellt werde, dass die Werbeallianz dem Geist der SRG-Konzession nicht entgegenwirke, sondern ihn unterstütze. impressum fordert nun, dass das BAKOM unter diesen Gesichtswinkeln seine Aufsichtspflicht erfüllt.
Urs Thalmann, der Geschäftsführer von impressum, präzisiert: „An der Geschäftsaktivität privater Unternehmen darf sich die SRG nur beteiligen, wenn die Zusammenarbeit der Erfüllung des Leistungsauftrags dient und ihm nicht entgegenwirkt. Diese Orientierung an den Zielen des Leistungsauftrags muss auch für die beteiligten privaten Unternehmen gelten. Nur so können die Auswirkungen des Joint Ventures auf den publizistischen Markt sowie den Werbemarkt gerechtfertigt werden. Auch Ringier muss seine Vorteile in den Journalismus reinvestieren, um so dem Geist der Konzession nicht entgegenzuwirken.“
Zudem darf die durch eine Zusammenarbeit privilegierte Stellung von Ringier auf dem Markt nicht dazu genutzt werden, um in Service public – fremden Bereichen eine bessere Marktstellung zu erreichen (z. B. reine Anzeigenplattformen oder reine Werbevermarktung durch Ringier dank gebührenfinanzierter Stellung der SRG), und sie darf nicht dazu führen, dass der Werbemarkt für eigene und konkurrenzierende publizistische Medien erschwert wird.