Mit der Revision des kantonalbernischen Informationsgesetzes (IG) soll die gesetzliche Grundlage für eine indirekte Förderung der Medien im Kanton Bern geschaffen werden. Diese Stossrichtung des Gesetzes wird von der Berner Sektion von impressum – die Schweizer JournalistInnen begrüsst. Aus der Sicht von impressum geht die Revision jedoch in einigen Punkten zu wenig weit.
«Stiftung zur Medienförderung» ist nötig
Die Berner Sektion hat die kritikwürdigen Punkte in ihrer Vernehmlassungsantwort zusammengefasst (siehe Beilage). Insbesondere fordert impressum nach wie vor die Schaffung einer Stiftung oder eines Fonds (Spezialfinanzierung) zur Förderung der Medien im Kanton Bern. Eine solche Stiftung oder ein solcher Fonds sollte insbesondere die journalistische Tätigkeit von selbstständigen Medienschaffenden unterstützen, deren Aufträge wegen Sparmassnahmen und konzernweitem Artikel-Austausch dramatisch eingebrochen sind.
Beilage: