Revision des Informationsgesetzes geht zu wenig weit

Die Revision des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz; IG Revision des Informationsgesetzes (IG) des Kantons Bern geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Aus Sicht der Berner Sektion von impressum – die Schweizer JournalistInnen geht die Revision jedoch zu wenig weit.

Mit der Revision des kantonalbernischen Informationsgesetzes (IG) soll die gesetzliche Grundlage für eine indirekte Förderung der Medien im Kanton Bern geschaffen werden. Diese Stossrichtung des Gesetzes wird von der Berner Sektion von impressum – die Schweizer JournalistInnen begrüsst. Aus der Sicht von impressum geht die Revision jedoch in einigen Punkten zu wenig weit.

«Stiftung zur Medienförderung» ist nötig

Die Berner Sektion hat die kritikwürdigen Punkte in ihrer Vernehmlassungsantwort zusammengefasst (siehe Beilage).  Insbesondere fordert impressum nach wie vor die Schaffung einer Stiftung oder eines Fonds (Spezialfinanzierung) zur Förderung der Medien im Kanton Bern. Eine solche Stiftung oder ein solcher Fonds sollte insbesondere die journalistische Tätigkeit von  selbstständigen Medienschaffenden unterstützen, deren Aufträge wegen Sparmassnahmen und konzernweitem Artikel-Austausch dramatisch eingebrochen sind.

 

Beilage: