Affäre Giroud: impressum unterstützt die SRG bei ihrem Weiterzug an den EGMR

Am 15. Februar 2018 kam die Zweite öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts zum Schluss, dass die Reportage «Affaire Giroud, du vin en eaux troubles», die in der TV-Sendung «TEMPS PRESENT» von RTS gezeigt wurde, das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt habe. Die SRG hat bekannt gegeben, dass sie diesen Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) weiterziehen will. impressum begrüsst diesen Schritt der SRG

impressum sieht durch diesen Entscheid die Informationsfreiheit in Gefahr. Er stellt eine Gefahr für die Informationsfreiheit gemäss Artikel 10 der EMRK dar, welcher Artikel die Rolle der Medien als «Wächterin » schützt.

Das Bundesgericht hatte Kritik an der journalistischen Qualität der Reportage vom 22. Januar 2015 geäussert, die der grösste Journalistenverband der Schweiz, impressum, für unbegründet hält. Zudem verletzt die Kritik die redaktionelle Unabhängigkeit der Presse.

Der Bundesgerichtsentscheid ist für die Ausübung der Tätigkeit investigativer Journalisten in der Schweiz gefährlich und könnte sich auf den ganzen Berufszweig lähmend auswirken.

impressum bedauert deshalb diesen Entscheid und begrüsst den Schritt der SRG (siehe deren Meldung vom 24.7.2018), in der Angelegenheit den EGMR anzurufen.