Geld für Arbeit anstatt für Kurzarbeit von Journalistinnen und Journalisten

Dr. Franca Siegfried, impressum-Präsidentin begründet: „Vielfältige, unabhängige journalistische Information ist für die Öffentlichkeit und für die Behörden wichtiger denn je.“

 

Darum sollten öffentliche Mittel fürs Arbeiten anstatt fürs Nicht-Arbeiten von Journalistinnen und Journalisten eingesetzt werden. impressum fordert, die Mitteln für Kurzarbeit für Löhne von Journalistinnen, Journalisten zu verwenden.

 

impressum, die grösste JournalistInnenorganisation der Schweiz, ist besorgt darüber, dass Medienunternehmen auf Kurzarbeit umschalten. In der Tat sind ihre Einnahmen aus der Werbung in vielen Fällen nahezu vollumfänglich weggefallen. Aber Kurzarbeit ist die falsche Lösung, denn sie baut auf der Annahme auf, dass neben den Einnahmen auch das Arbeitsvolumen zurückgeht. Bei den Journalistinnen, Journalisten ist aber das Gegenteil der Fall.

 

Das Geld, das für Kurzarbeit zur Verfügung steht, soll journalistische Arbeit bezahlen und JournalistInnen nicht zur Arbeitsniederlegung zwingen.

 

Urs Thalmann, Geschäftsführer von impressum, führt aus: „Kurzarbeit ist für den Journalismus keine Lösung. Wir finden, dass Kurzarbeit dann passt, wenn die Einnahmen aus Aufträgen wegfallen und damit die Arbeitslast kleiner wird. Bei den Journalisten ist aber das Gegenteil der Fall. Die Öffentlichkeit und die Behörden sind stärker denn je auf journalistische Arbeit angewiesen. Darum fordern wir, dass das Geld nicht in Kurzarbeitsentschädigungen fliesst, sondern in die Finanzierung der journalistischen Information. Das kostet keinen Rappen zusätzlich!“

 

impressum fordert daher den Bundesrat auf, eine zusätzliche Notverordnung zu erlassen. Sie soll Medienunternehmen die Möglichkeit geben, dass weitergearbeitet wird und die Löhne weiter bezahlt werden. Das Geld soll aus der Kasse für Kurzarbeitsentschädigungen kommen, welche dafür weniger stark belastet wird. Der Bundesrat kann diese Verordnung auf Art. 7 EpG stützen.

 

Nur bei ausgewiesenen Journalistinnen und Journalisten (Presseausweis mit journalistischem Berufsregister BR) soll die Kurzarbeitsentschädigung durch Lohn ersetzt werden können, um Missbrauch zu vermeiden. Medienunternehmen, die dennoch Kurzarbeit beantragen, sollen einer Begründungspflicht unterstehen, warum sie anstatt des Lohns von Journalistinnen und Journalisten Kurzarbeitsentschädigungen beantragen. Und Entlassungen von Journalistinnen und Journalisten sollen bei Medienunternehmen ausgeschlossen sein, solange sie diese Förderung in Anspruch nehmen.