Gesamtarbeitsvertrag in der Westschweiz 2017 weiterhin in Kraft

Nach einigem Zögern gab der Westschweizer Verlegerverband Médias Suisses Ende November bekannt, dass er nicht beabsichtige, den Gesamtarbeitsvertrag in diesem Jahr mit Wirkung auf 2018 zu kündigen.

Im Rahmen seiner Mitgliederversammlung im Frühling hatte der Verlegerverband Médias Suisses noch Zweifel in Bezug auf die Weiterführung des Gesamtarbeitsvertrags in der Romandie geäussert, Ende November kam nun die Bestätigung, dass der Verband von einer Kündigung absieht. Da die Kündigung ohnehin erst im darauffolgenden Jahr wirksam werden könnte, wird die CCT also auch 2018 noch in Kraft bleiben.

Auch wenn die Organe von impressum bedauern, dass der aktuelle Gesamtarbeitsvertrag keine Mindestlöhne mehr vorsieht, bietet die CCT doch immer noch wichtige Mindestgarantien für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Freien. In etlichen Punkten sieht der Kollektivvertrag bessere Regelungen vor als das Obligationenrecht, so beispielsweise einen Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen, vier Monate Kündigungsfrist ab dem zehnten Dienstjahr, sechs Wochen Ferien ab 50, Konsultationsrechte für die Redaktionen, Mindesttarife für die Freien und einiges mehr.

Die CCT wird auch Inspirationsquelle für die GAV-Verhandlungen in der Deutschschweiz und im Tessin sein.

Bei Ringier-Axel Springer läuft zudem eine Petition, welche die Bedeutung der CCT betonen soll. Diese wird dem Verlag Anfang Januar überreicht werden.

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