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Sollten sich die Vorwürfe Engelers wegen Telefonabhörungen bestätigen, erwartet impressum, dass alle nötigen Konsequenzen gezogen werden. impressum weist auf die Wichtigkeit des Quellenschutzes hin, der durch die Bundesverfassung und die EMRK garantiert ist.
Der Journalist Urs Paul Engeler wirft der Staatsanwaltschaft vor, sein Telefon überwacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft dementiert. impressum, die grösste JournalistInnenorganisation der Schweiz, erwartet die vollumfängliche Klärung der Vorwürfe und wird die Angelegenheit weiterverfolgen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, erwartet impressum, dass alle nötigen Konsequenzen gezogen werden.
impressum macht in diesem Zusammenhang generell auf die Wichtigkeit des journalistischen Quellenschutzes aufmerksam. Der Journalismus kann seine Aufgabe in Gesellschaft und Demokratie nur erfüllen, wenn sich Bürger, die Medienschaffende auf mutmasslich illegale Machenschaften aufmerksam machen, darauf verlassen können, dass ihre Identität geheim bleibt. Die Behörden haben sich darum strikte an die gesetzlichen Grundlagen zum Schutz der Quellen zu halten und die Ausnahmen äusserst restriktiv auszulegen.
impressum erinnert daran, dass der Quellenschutz der „Eckstein der Medienfreiheit“ ist, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof betont. Er ist durch Art. 17 der Schweizer Bundesverfassung sowie Art. 10 EMRK garantiert.
Ausnahmen vom Quellenschutz können gemäss Art. 172 der Strafprozessordnung nur richterlich angeordnet werden, wenn sie zur Aufklärung schwerster Verbrechen nötig sind, und auch dann führen sie nur zur Auskunftspflicht der Medienschaffenden. Telefonabhörungen sind hingegen auch dann nur gegenüber den Verdächtigen solcher Verbrechen selbst gesetzlich vorgesehen, und nicht gegenüber Medienschaffenden.