Um einen Fehler im öffentlichen Abstimmungssystem zu testen, hatte der Journalist in einem kantonalen Abstimmungsverfahren elektronisch doppelt abgestimmt. Die Bundesstaatsanwaltschaft belegte ihn dafür mit einer Geldstrafe. Diese focht er am Bundesstrafgericht an, welches ihn in der Folge zu einer geringeren, aber immer noch zu einer Strafe verurteilt hatte.
Das Bundesgericht hob diese Entscheidung nun auf. Für das Gericht besteht der Ansatz des Journalisten darin, "das ordnungsgemässe Funktionieren der demokratischen Institution sicherzustellen und gegebenenfalls zu schützen".
impressum begrüsst diese Entscheidung zugunsten der demokratischen Funktion von Medien und der Pressefreiheit. Bereits zweimal hat impressum eine Medienmitteilung herausgegeben, in der frühere Entscheidungen als "unverschämt" kritisiert worden waren. impressum freut sich, neben anderen kritischen Akteuren in diesem Fall gehört worden zu sein.