Appell an Bund und Kantone: Unterstützung der Journalist(inn)en und Pressefotograf(inn)en sowie Achtung der Pressefreiheit auch im Ausnahmezustand

impressum erwartet vom Bundesrat und von den Kantonen eine stärkere Unterstützung der freischaffenden JournalistInnen und PressefotografInnen, die wegen des Coronavirus ihre Aufträge verlieren. Zudem fordert der Berufsverband die Behörden auf, die Pressefreiheit zu respektieren. JournalistInnen und PressefotografInnen sollen nicht daran gehindert werden, ihre Aufgabe zu erfüllen, welche im öffentlichen Interesse liegt. Ihnen muss nach Möglichkeit auch Zugang zu eingeschränkt zugänglichen Orten und Personen gewährt werden.

impressum, die grösste Organisation von JournalistInnen der Schweiz, bietet den freien JournalistInnen rechtliche und finanzielle Unterstützung an. Diese Unterstützung alleine reicht jedoch nicht aus. Der Bund und die Kantone müssen den freien JournalistInnen in dieser äusserst schwierigen Situation helfen. Deren Arbeit ist derzeit von unschätzbarem Wert.

impressum unterstützt freie JournalistInnen, die aufgrund der aktuellen Gesundheitskrise ihre Aufträge verlieren. In diesem Zusammenhang hat der Berufsverband eine Umfrage für freie JournalistInnen erstellt, um das Ausmass der entgangenen Aufträge zu evaluieren:
https://www.impressum.ch/de/content/details/wichtig-erhebung-honorarausfaelle-von-freien-fuer-bundeshilfe/?

impressum fordert von Bund und Kantonen eine substanzielle finanzielle Unterstützung für die freischaffenden JournalistInnen.

JournalistInnen und FotografInnen berichten täglich über die Coronakrise. Sie informieren Leser, Hörer und Zuschauer über die neuesten Entwicklungen der Pandemie sowie über die Massnahmen der Behörden und leisten somit einen Dienst, der im öffentlichen Interesse liegt. Die JournalistInnen stellen kritische Fragen und ermöglichen durch ihre Beiträge, falsche Nachrichten von verlässlichen und seriösen Informationen zu unterscheiden. 

impressum fordert die Behörden von Bund und Kantonen auf, die PressefotografInnen mit Presseausweis BR und JournalistInnen mit Presseausweis BR nicht daran zu hindern, die Öffentlichkeit zu informieren. Sie müssen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbedingungen auch Zugang zu Orten erhalten, die der Öffentlichkeit verschlossen sind.

Die Behörden haben von JournalistInnen mit Presseausweis, die sich an die Berufsethik und den Persönlichkeitsschutz halten, nichts zu befürchten. Ganz im Gegensatz zu „Leserreportern“, die in die Bresche springen und Sensationen statt Informationen verbreiten.

Urs Thalmann, Geschäftsführer von impressum, meint dazu: „impressum wendet sich direkt an die Behörden, um eine den Umständen angepasste Informationspolitik zu erwirken. Auch im Ausnahmezustand gilt die Informationsfreiheit für die ganze Bevölkerung, die Pressefreiheit und das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Seriöse JournalistInnen mit BR-Presseausweis dürfen nicht ohne zwingenden Grund vom ‚Ort des Geschehens‘ ausgeschlossen werden.“

Gerade in der aktuellen Situation hängt das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden davon ab, dass die fundamentalen Pfeiler der Demokratie respektiert werden. Namentlich die Informations- und Medienfreiheit spielen dabei eine wichtige Rolle, wie dies auch vom Bundesrat und vom Bundesgericht oft betont wird.